Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bammondo am 24. Juni 2011, 21:21:12

Titel: Schreiben vom AG was bedeutet es?
Beitrag von: bammondo am 24. Juni 2011, 21:21:12
Guten Abend zusammen,

irgendwie stehe ich gerade ein wenig neben mir, aber hier kann mir bestimmt jemand helfen. :cheesy:
Ich habe ein Schreiben vom AG erhalten weiß aber nicht wirklich etwas damit anzufangen. Also der Inhalt lautet wie folgt:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der XXXXXXXX wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Bezüglich der sich evtl. ergebenden Steuererstattung 2009 und 2010 wird die Nachtragsverteilung angeordnet. Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung wird Rechtsanwalt XXXXXXXX beaufragt.

Vielen Dank schon einmal im Voraus. :biggrin:
 
Titel: Re: Schreiben vom AG was bedeutet es?
Beitrag von: Insokalle am 25. Juni 2011, 12:07:10
Eigentlich erklärt es sich von selbst:
Ihr Insolvenzverfahre ist beendet. Die Gläubiger haben nichts bekommen, da keine Masse vorhanden. Der IV bekommt noch die Steuererstattungen der Jahre 2009 und 2010.

Wenn Sie die Restschuldbefreiung beantragt haben, müssten Sie auch einen Beschluss über die Ankündigung oder die Versagung der Restschuldbefreiung bekommen haben.

Sie haben wieder die freie Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen, mit Ausnahme der pfändbaren Bezüge nach § 287 InsO, wenn Sie die Restschuldbefreiung beantragt und die Abtretungserklärung abgegeben haben.
Titel: Re: Schreiben vom AG was bedeutet es?
Beitrag von: bammondo am 25. Juni 2011, 18:52:12
Hallo,

ja den Beschluss über die Ankündigung des RSB habe ich auch bekommen.

Vielen Dank für die nette aufschlußreiche Antwort. :cheesy: