Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: quoxi am 04. Juli 2007, 16:47:20

Titel: Schreiben vom Amtsgericht
Beitrag von: quoxi am 04. Juli 2007, 16:47:20
Hallo zusammen!

 :gruebel:

Ich habe folgende Schreiben vom Amtsgericht bekommen:

1. Niederschrift über die nichtöffentliche Verhandlung im Schlusstermin mit besonderem Prüfungstermin
In dem Insoverfahren über das Vermögen der.........
erschienen bei Aufruf der Sache:

............
..........
Sodann wurde festgestellt, dass Einwändungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis und den Antrag auf
Restschuldbefreiung nicht erhoben worden sind.
Daraufhin wurde der anl. Ankündigungsbeschluss gem.§ 291 InsO verkündet.
..............
2.
Beschluss

in dem Restschuldbefreiungsverfahren der.........

Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn sie während der Laufzeit der Abtretungserklärung
( " Wohlverhaltensperiode")die Obliegenheiten gemäß §295 InsO erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor
nach §§ 296ff InsO versagt wird.
Die Laufzeit der Wohlverhaltensperiode beträgt 6 Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffung am......2006

Zum Treuhänder für die Wohlverhaltensperiode wird Rechtsanwalt......bestimmt.

Die pfändbaren Forderungen der Schuldnerin auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende
Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder der Wohlverhaltensperiode über.

.....
Rechtspfleger


Bin ich jetzt in der Wohlverhaltensperiode?????? Eine Bekannte von mir meinte nein..... :dntknw:Aber was ist das
dann für ein Schreiben???

Vielen Dank für Eure Hilfe :thumbup:

Gruß aus dem NOrden
quoxi

Titel: Re: Schreiben vom Amtsgericht
Beitrag von: Feuerwald am 04. Juli 2007, 19:03:09
"Eine Bekannte von mir meinte nein....."

Doch, so gut wie. Insolvenzgläubiger könnten noch Rechtsmittel einlegen und es folgt sicher noch der Aufhebungsbeschluss.  Wichtig ist, keine Versagungsanträge im Schlusstermin, der Rest ist Formsache.

Wichtig ist nunmehr den § 295, 296 InsO zu lesen und zu verstehen, damit in der WVP nichts mehr schief geht.

Die erste große Hürde ist somit so gut wie genommen, glückwunsch und prost !

Gruss
Feuerwald



Titel: Re: Schreiben vom Amtsgericht
Beitrag von: quoxi am 05. Juli 2007, 01:39:49
Hallo Feuerwald!

Ja super :juchu: :juchu: :juchu:
 :wow: :wow: :wow:

Wielange dauert das noch erfahrungsgemäß von diesem Schreiben bis zu dem Aufhebungsbeschluss?

Daaaaaaaaaaaaaanke :cheesy:

Gut Nacht
quoxi