"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Schreiben vom Amtsgericht Was NUN???????  (Gelesen 2241 mal)

Heidelberg

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 31
Schreiben vom Amtsgericht Was NUN???????
« am: 30. Juli 2008, 18:56:13 »


Schönen guten Tag ,

Habe heute folgendes Schreiben vom Amtsgericht bekommen jedoch verstehe ich es nicht so  :dntknw: recht:


Meine Fragen hier zu wären:

1. Was kommt nun auf mich zu ?
2. bin ich nun ( Laut Beschluß vom 25.06.2008 )  in der WVP bzw in der Restschuldbefreiung??
Oder wann komme ich dahin.
3.Muß ich das Geld an die Staatskasse zurückzahlen ?
4. Muß an diesem Termin teilnehmen ?

Wäre super wenn ihr mir damit weiter helfen könntet.

MFg Heidelberg :Oh_no: :Oh_no: :Oh_no:

Aktenzeichen
XXXXXXXXXXX


Amtsgericht xxxxxxxxx     Beschluss vom 25.06.2008

in dem insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn    XXXXXXXX XXXXXXXXX

1.  Der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 InsO).
2.  Die Prüfung der eventuell nachträglich eingehenden Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
3.  Die Durchführung des Schlusstermins und des besonderen Prüfungstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
4.  Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht und der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der
02.09.2008
Bis zu diesem Stichtag
-    erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

-    erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu dem Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zu diesem Stichtag die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§ 289, 290 InsO).

-    erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur Beauftragung der Treuhänderin mit der Überwachung des Schuldners im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§ 292 Abs. 2 InsO).

-    erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.

-    muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach einem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird

      Die Vergütung und die Auslagen der Treuhänderin XXXXXXX XXXXXXXXX
      Werden antragsgemäß wie folgt festgesetzt


Vergütung              XXX€
Auslagen                XX €
--------------------------------
Zwischensumme     XXX€
19% Umsatzsteuer   XXX€
________________________

Endbetrag                XXX,XX€

Der Betrag wird aus der Staatskasse angewiesen werden.


Gez:
XXXXXXXX

Rechtspfleger[/b]
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Schreiben vom Amtsgericht Was NUN???????
« Antwort #1 am: 31. Juli 2008, 10:50:08 »

Hallo,

1. Was kommt nun auf mich zu ?

Ein hoffentlich langes Leben.

2. bin ich nun ( Laut Beschluß vom 25.06.2008 )  in der WVP bzw in der Restschuldbefreiung??
Oder wann komme ich dahin.

Nein, erst wenn der Beschluss zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens kommt.

3.Muß ich das Geld an die Staatskasse zurückzahlen ?

Vermutlich wurden die Kosten gestundet, dann §§ 4a, 4b InsO anschauen

4. Muß an diesem Termin teilnehmen ?

Müssen nicht. Da es aber um Ihre "Existenz" in solchen Terminen geht, kann ich nicht nachvollziehen, wie sich eine solche Frage überhaupt stellen kann.  :uneinsichtig:

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz