Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: olsaro am 20. November 2007, 16:27:05

Titel: schreiben vom amtsgericht .wer kann helfen?
Beitrag von: olsaro am 20. November 2007, 16:27:05
hallo,
mein mann hat heute ein schreiben  vom amtsgericht bekommen -stundung  für  die kosten des insoverfahrens einschl. restschuldbefreiung.

nun wollen die noch paar dinge wissen , da wir verheiratet sind.

monatl. nettoeinkommen  des ehegatten

1. vermögen des ehegatten                              €                              Schulgrund?

Regelmäßige Zahlungsverpflichtungen des EHEGATTEN          €                   Welche?


 2.  Meine schulden beruhen   ganz
                                                  teilweise
                                                  nicht
auf schulden , die während der Ehe und zum aufbau oder zur erhaltung einer wirtschaftlichen  existenz der eheleute eingegangen wurde oder aus sonstigen gründen mit der gemeinsamen lebensführung in zusammenhang stehen.

dies ergibt sich aus folgenden umständen________________________


so nun zu meiner frage  :  ich bin auf 400 € basis eingestellt. verpflichtungen habe ich -180 € kreditraten und 35 € versandhaus. tel bez. auch ich.  was muss ich nun oben reinschreiben und was bei punkt 2 ankreuzen? ?ein kredit wurde innerhalb unserer ehe gemeinsam abngeschlossen. für die anderen kredite hat nur er unterschrieben und das war vor unserer ehe , aber wir waren schon zusammen.
wäre super wenn mir jemand helfen kann, möchte nix falsches reinschreiben. wichtig wäre mir punkt 2-da muss ich teilweise ankreuzen oder?denn ein kredit läuft auf beide für diesen kredit bez ich momentan die monatl. rate.
bitte so schnell wie möglich , das gericht will das schreiben bis nächsten dienstag. danke

Titel: Re: schreiben vom amtsgericht .wer kann helfen?
Beitrag von: paps am 20. November 2007, 20:04:56
letztlich dient das Schreiben wohl dazu, festzustellen,ob Sie im Innenverhältnis der Ehe nicht doch für ihren Mann die Verfahrenskosten zahlen können.

Zu 1. 450,- ; kein Vermögen  :wink:
           regelmäßige Verpflichtungen 215 +Tel. = ???
zu 2. für was wurde der Kredit denn aufgenommen? Trifft einer der Punkte zu (Existenzaufbau oder gemeinschaftliche Anschaffung z.B. Möbel)