Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: olsaro am 20. November 2007, 16:27:05
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hallo,
mein mann hat heute ein schreiben vom amtsgericht bekommen -stundung für die kosten des insoverfahrens einschl. restschuldbefreiung.
nun wollen die noch paar dinge wissen , da wir verheiratet sind.
monatl. nettoeinkommen des ehegatten
1. vermögen des ehegatten € Schulgrund?
Regelmäßige Zahlungsverpflichtungen des EHEGATTEN € Welche?
2. Meine schulden beruhen ganz
teilweise
nicht
auf schulden , die während der Ehe und zum aufbau oder zur erhaltung einer wirtschaftlichen existenz der eheleute eingegangen wurde oder aus sonstigen gründen mit der gemeinsamen lebensführung in zusammenhang stehen.
dies ergibt sich aus folgenden umständen________________________
so nun zu meiner frage : ich bin auf 400 € basis eingestellt. verpflichtungen habe ich -180 € kreditraten und 35 € versandhaus. tel bez. auch ich. was muss ich nun oben reinschreiben und was bei punkt 2 ankreuzen? ?ein kredit wurde innerhalb unserer ehe gemeinsam abngeschlossen. für die anderen kredite hat nur er unterschrieben und das war vor unserer ehe , aber wir waren schon zusammen.
wäre super wenn mir jemand helfen kann, möchte nix falsches reinschreiben. wichtig wäre mir punkt 2-da muss ich teilweise ankreuzen oder?denn ein kredit läuft auf beide für diesen kredit bez ich momentan die monatl. rate.
bitte so schnell wie möglich , das gericht will das schreiben bis nächsten dienstag. danke
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letztlich dient das Schreiben wohl dazu, festzustellen,ob Sie im Innenverhältnis der Ehe nicht doch für ihren Mann die Verfahrenskosten zahlen können.
Zu 1. 450,- ; kein Vermögen :wink:
regelmäßige Verpflichtungen 215 +Tel. = ???
zu 2. für was wurde der Kredit denn aufgenommen? Trifft einer der Punkte zu (Existenzaufbau oder gemeinschaftliche Anschaffung z.B. Möbel)