Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: strebermama am 01. Oktober 2009, 21:06:32
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Bei meinem Mann läuft die Insolvenz seit Januar 2006. Noch keine Wohlverhaltensphase. Nun kam heute folgendes Schreiben:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des ...
wurde die Prüfung der bis 14.10.2009 nachträglich angemeldeten
gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren
angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, Insolvenzgläubiger und Schuldner erhal-
ten Gelegenheit bis 17.11.2009 den Forderungen schriftlich beim
Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten auf. Nach Ablauf
der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten kei-
ne Benachrichtigung.
Ist das nun positiv oder negativ. Danke für eure Antworten. Lese jeden Tag in dem Forum. Das hilft mir ungemein mit der Situation klar zu kommen.
Danke
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Es ist positiv, da nun das Verfahren an sich doch zum Ende kommt.
Allerdings sollten Sie sich eine Forderungsanmeldung besorgen, damit Sie widersprechen können, falls bei den nachgemeldeten Forderungen unberechtigte Forderunegn sind.
Über nachträglich angemeldete Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, muß Sie das Gericht darüber infornmieren.
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Danke lieber paps. Jetzt kann ich beruhigter einschlafen.