Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 03. August 2011, 11:53:22

Titel: Schreiben vom Gericht - was heisst das? Bald WVP?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 03. August 2011, 11:53:22
Hallo liebes Forum,

bin seit Januar 2010 in der Inso. Nun erhielt ich folgendes Schreiben:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der xx

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.09.2011.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.  

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts xxx niedergelegt.

Was bedeutet das genau (für mich)?

Ist das ein Anzeichen dafür, dass ich bald in die WVP komme?

Falls ja, ist es wohl zu spät, um meine Kaution zu retten, oder? Bin gerade umgezogen und habe dem TH meine neue Adresse mitgeteilt.

Die Kaution wird mir in ca. 4-6 Wochen erstattet.

Danke.

  
Titel: Re: Schreiben vom Gericht - was heisst das? Bald WVP?
Beitrag von: Feuerwald am 03. August 2011, 13:18:47
Ist das ein Anzeichen dafür, dass ich bald in die WVP komme?

- nein,  leider nicht. Bis zum Schlusstermin kann es noch (Monate) dauern.