Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: desaster am 25. April 2012, 12:17:25
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:dntknw:
Hallo und guten Tag,
nachdem ich berge von formularen ausgefüllt habe bekam ich heute ein schreiben vom gericht. als schlussatz stand da:
Im übrigen ist beabsichtigt von der Durchführung eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren abzusehen, da der Schuldenbereinigungsplan voraussichtlich nicht angenommen wird. Sie erhalten hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme.
bitte was heisst das? ich blicke nicht durch.
Danke für Antworten.
Liebe Grüsse
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Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren ist eine letzte Möglichkeit zur Vermeidung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens.
Die Nichtdurchführung desselben bedeutet, dass es bis zur Eröffnung des Inso-Verfahrens nur noch wenige Tage dauert..
Eine Stellungnahme brauchen Sie nicht abzugeben..
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vielen lieben dank für die erklärung, ich dachte schon nun ist alles aus und konnte gar nicht schlafen :neutral:. dann ging das aber schnell. habe am 19.3. eingereicht. sie wollten nur noch einige angaben ergänzt haben , ich hätte das mal früher beginnen sollen. mir fällt ein stein vom herzen.....