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Autor Thema: Schreiben vom InsoGericht - Fehlende Angaben InsoAntrag  (Gelesen 1815 mal)

Inso2012

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Schreiben vom InsoGericht - Fehlende Angaben InsoAntrag
« am: 17. Februar 2012, 12:12:19 »

Hallo zusammen,

mein Insolvenzantrag ist am 01.02.2012 am Gericht eingegangen, jedoch fehlen denen noch weitere Infos.
Da mein Anwalt seine Arbeit als erledigt ansieht und weitere Zahlungen von mir verlangt, falls ich seine Unterstützung wünsche, ich kein Geld mehr für Beratungen habe, wende ich mich hoffnungsvoll an Euch!

Kurz zu mir: Bin verheiratet, keine Kinder, beantrage Insolvenz nur für mich.

Folgende Angaben fehlen:

"Da Sie verheiratet sind, dürften Unterhaltsverpflichtungen bestehen, so dass Randziffer 5.1 der Vernögensübersicht und das Ergänzungsblatt 5J auch insoweit auszufüllen sind."

1. Randziffer 5.1 Vermögensübersicht
--> Da mein Mann erwerbstätig ist und ca. 1.200 netto verdient, habe ich keine Unterhaltsverpflichtungen angekreuzt

2. Ergänzungsblatt 5J
--> Hier dasselbe, seinen Verdienst habe ich angegeben. Wohnkosten trage ich selbst (Mein Mann zahlt Lebensmittel, Telefon, etc.) Bei weiteren Verpflichtungen habe ich nichts eingetragen.

Wo ist der Fehler? Sind die Verpflichtungen meines Mannes auch einzutragen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Insokalle

Re: Schreiben vom InsoGericht - Fehlende Angaben InsoAntrag
« Antwort #1 am: 17. Februar 2012, 16:04:02 »

Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Ob bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens eine unterhaltsberechtigte Person nicht zu berücksichtigen ist (zB wegen eigenen Einkommens), ist wieder eine andere Frage. Darüber entscheidet im Insolvenzverfahren das Gericht auf Antrag des Verwalters.

Zunächst einmal wird der Ehegatte aber als Angehöriger in der Anlage 5J eingetragen. Angekreuzt wird dann in Ihrem Fall das Kästchen Naturalunterhalt, da Sie wohl keine Barzahlung an den Ehemann leisten. In der letzten Spalte kreuzen Sie das Feld „eigene Einkünfte des Empfängers“ an. Ist die Höhe bekannt, tragen Sie sie ein oder – falls nicht - kreuzen das andere Feld an.

Was mit Randziffer 5.1 gemeint sein soll, weiß ich nicht. Ich vermute Anlage 4 und dort unter I. die Ziffer 5.1. Entsprechend dem oben geschriebenen muss bei den Unterhaltsverpflichtungen „ja“ angekreuzt werden und „Naturalunterhalt“ für 1 Person, in Ihrem Fall ist das der Ehemann.

Die Angaben in den beiden Anlagen müssen und sollten also identisch sein.

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Insoman

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Re: Schreiben vom InsoGericht - Fehlende Angaben InsoAntrag
« Antwort #2 am: 17. Februar 2012, 16:10:01 »

Re: Schreiben vom InsoGericht - Fehlende Angaben InsoAntrag
Wenn Sie verheiratet sind, besteht automatisch eine Unterhaltspflicht Ihrem Mann gegenüber.
Sie kommen dadurch in den Genuss einer höheren Freigrenze.
Ob Ihr Mann schlussendlich als unterhaltsberechtigt angesehen wird oder nicht, hängt von einem entsprechenden Antrag auf Nichtberücksichtung des Ehemannes ab, den der Treuhänder im eröffneten Verfahren stellen kann. das Gericht wird dann entscheiden, ob der Mann zur anrechnung kommt oder nicht.
Bis dahin ist die - potentiell bestehende - Unterhaltsverpflichtung anzugeben.
Jetzt formlos eine bestehende Unterhaltsverpflichtung zu verneinen, ist nicht klug.
Auf der Seite
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/tabellen/formulare/forumlareindex.htm
können Sie sich die amtlichen Formulare herunterladen und entsprechend, dem Wunsch des Gerichts folgend, die Angaben nachliefern.
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

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