Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Guenter648 am 14. Juli 2010, 11:54:43
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Eine Bekannte von mir ist finnische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Deutschland. Ihre Schulden hat sie in Finnland. Kann sie in Deutschland das Insolvenzverfahren beantragen und wenn ja, gilt die Restschuldbefreiung auch in Finnland?
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Wenn sie in D ihren Wohnsitz hat, muss ein Insoverfahren in D beantragt werden.
Gilt die Restschuldbefreiung auch in Finnland? Ich tippe auf ja, weil die EuInsVO auch dort gilt.