Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: PatrickSas am 12. Mai 2009, 00:15:59

Titel: Schulden aus Unterhaltsleistungen
Beitrag von: PatrickSas am 12. Mai 2009, 00:15:59
Hallo, meine Frage lautet, was passiert mit Verbindlichkeiten für Kindsunterhalt? Ich wurde krank und zahlungsunfähig und habe es versäumt, mich mit der Unterhaltsicherungsbehörde abschließend zu verständigen. Meiner Exfrau und den Kindern wurde Unterhaltsvorschuß gezahlt, den die Behörde sicherlich von mir zurück haben möchte.
Dann weiß ich noch nicht, ob ich eine private Insolvenz beantragen kann, da ich auch Schulden aus einer früheren gewerblichen Tätigkeit habe, die sogar den größten Anteil darstellen.
Da ich jetzt endlich realisiert habe, da nicht mehr aus eigener Kraft herauszukommen, möchte ich mir helfen lassen und Insolvenz beantragen.
Ich wäre sehr dankbar über Informationen über die Form der Insolvenz, die ich beantragen müsste und ob auch alle angehäuften Schulden getilgt würden.
Besten Dank!
Titel: Re: Schulden aus Unterhaltsleistungen
Beitrag von: paps am 12. Mai 2009, 18:59:16
 :Welcome:

Die Höhe der Schulden und deren Entstehung spielen keine Rolle.
Auch Unterhaltsschulden gehen in die Inso ein.

Bezüglich der Entscheidung Regel- oder Verbraucherinsolvenz:

Um herauszufinden, welches Verfahren auf Sie zutrifft, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen:

   Sind Sie selbstständig?

   Waren Sie selbstständig und haben Sie mehr als 19 Gläubiger?

   Waren Sie Arbeitgeber und bestehen gegen Sie Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Lohn oder Gehalt)?

   Haben Sie Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer?

Wenn Sie einen dieser Punkte erfüllen trifft für Sie die Regelinsolvenz zu.