Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Uschi81 am 21. März 2017, 11:44:52

Titel: Schulden bei Eltern von der Verwalterin nicht anerkannt
Beitrag von: Uschi81 am 21. März 2017, 11:44:52
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier. Ich bin durch zuviel Vertrauen in meiner Ehe in die blöde Situation der Privatinsolvenz gerutscht.
Das Verfahren ist im Sommer letzten Jahres eröffnet worden.
Ich habe damals einen Kredit aufgenommen und mein Vater hat eine Negativerklärung abgegeben. Diesen Kredit habe ich bis Sommer immer bedient.
Jetzt will der Gläubiger sein Geld von meinem Vater. Es sind ja meine Schulden bei meinen Eltern, daher dachte ich das sie diese auch anteilig von der Insolvenzverw. bekommen würden. Das wurde jetzt abgelehnt.
Sind Schulden von Angehörigen ausgeschlossen? Einen anderen Vertrag hat mein Vater für mich abgeschlossen und wir haben einen 2 Zeiler als Privatdarlehen gemacht. Auch dieser würde abgelehnt. Was müssen meine Eltern jetzt tun?
Es gibt auch noch Mietschulden von mir und meinem Ex Mann bei meinen Eltern. Haben sie darauf Anrecht?
Ich hoffe sehr auf eure Erfahrungen und Tipps.
Vielen Dank.
Titel: Antw:Schulden bei Eltern von der Verwalterin nicht anerkannt
Beitrag von: Insokalle am 21. März 2017, 17:32:43
Zitat
Es sind ja meine Schulden bei meinen Eltern
Nein sind sie nicht. Es sind zunächst mal Ihre Schulden beim Kreditinstitut. Was das mit der Negativerklärung bedeuten soll, verstehe ich nicht. Entweder fehlen Infos oder wir verstehen den Begriff anders.

Zitat
Einen anderen Vertrag hat mein Vater für mich abgeschlossen und wir haben einen 2 Zeiler als Privatdarlehen gemacht.
auch etwas dürftig

Bei nicht zur Tabelle festgestellten Forderungen kann der Gläubiger Feststellungsklage erheben.


Titel: Antw:Schulden bei Eltern von der Verwalterin nicht anerkannt
Beitrag von: waldi am 22. März 2017, 08:40:53
... daher dachte ich, dass sie diese auch anteilig von der Insolvenzverw. bekommen würden.
Ist denn (schon) soviel Insolvenzmasse angehäuft, dass entsprechende Auszahlungen abzusehen sind?

Zitat
Sind Schulden von Angehörigen ausgeschlossen?
Nein, sind sie nicht. Zumindest nicht, wenn sie hieb- und stichfest belegbar sind.