Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Deloona79 am 27. April 2012, 14:15:16

Titel: Schulden beim Jobcenter
Beitrag von: Deloona79 am 27. April 2012, 14:15:16
Ich hab heute meinen Hartz4-Bescheid für Mai bekommen und gesehen,dass das Jobcenter 112 Euro einbehalten hat,um es an das Jobcenter meines alten Wohnsitzes zu überweisen. Das ehemalig zuständige Jobcenter ist als Gläubiger mit aufgeführt worden und mein Insolvenzantrag ist vor gut einer Woche ans Gericht geschickt worden. Dürfen die das so machen? Und wird das auch beibehalten,sobald das Verfahren eröffnet wurde?
Titel: Re: Schulden beim Jobcenter
Beitrag von: Insokalle am 28. April 2012, 11:33:04
Die Befugnis des für eine Geldleistung zuständigen Leistungsträgers, mit Ermächtigung eines anderen Leistungsträgers dessen Ansprüche gegen den Berechtigten mit der ihm obliegenden Geldleistung zu verrechnen (§ 52 SGB 1), bleibt im Fall der Insolvenz des Berechtigten grundsätzlich wirksam. Die Verrechnung mit laufenden Bezügen ist jedoch nur zeitlich begrenzt zulässig (§ 114 Abs 2 InsO).
BSG, Urteil vom 10. 12. 2003 - B 5 RJ 18/03 R

Sie sieht so aus, als wenn das zulässig ist. Bis 2 Jahre nach Eröffnung darf aufgerechnet werden.
Titel: Re: Schulden beim Jobcenter
Beitrag von: Deloona79 am 28. April 2012, 16:07:13
Hm,na gut...Vielleicht kann ich wenigstens an der Ratenhöhe was drehen. 112 Euro sind doch arg viel. Danke für Deine Antwort!!!