Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: YanLeo am 03. Juni 2008, 13:00:58
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Hallo ihr lieben,
ich bin noch ganz neu hier im Forum und habe auch gleich eine Frage....... :wink:
Da ich mich nach der Trennung von meinem Partnet nun endlich auch mal um die Schulden der Familie kümmern konnte, habe ich mal entspannt (oder auch entsetzt....) festgestellt, dass mir der Weg in die Insolvenz wohl nicht erspart bleibt.
Nun wurde mir von einem Anwalt gesagt, dass die Schulden der letzten 12 Monate NICHT mit in die Insolvenzmasse gehen würde.
Entsetztes Schweigen von meiner Seite, weil doch einige Schulden aus der letzten Zeit sind und ein Verfahren sogar noch nicht abgeschlossen.
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort :?
Dann kann ich mich vielleicht etwas besser darauf vorbereiten.....
Erst Mal
GLG Diane
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Das glaube ich Ihen nicht, dass das ein Anwalt gesagt haben soll.
Für Schulden gibt es keine zeitlichen Fristen. Es ist möglich, dass Zahlungen an Gläubiger (3 - 6 monate) kurz vor der Insolvenzeröffnung durch Ihren Treuhänder zurückgefordert oder Lastschriften zurückgebucht werden. Die daraus resultierenden Schulden werden von der Insolvenz ebenso erfasst, wie eventuelle Schulden vor 29 Jahren.
Es gibt sicher Anwälte, die der Thematik "Insolvenz" aus dem Weg gehen, aber solche Fehlinformationen werden nicht verbreitet oder Sie haben dda was missverstanden.
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Hallo,
so nachdem ich mir die Lachtränen aus dem Gesicht gewischt habe, hier die Antwort:
Nö, das stimmt nicht.
MfG
ThoFa
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Da scheint Herr ThoFa ander Erfahrungen mit anwaltlichen Aussagen gemacht zu haben.
Ein gewisses Grinsen lag mir auch im Gesicht.
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Na, ich hoffe das man hier nicht über mich lacht :biggrin:.....aber zur Info...der Anwalt der das gesagt hat ist einer für Mietrecht! Ich habe mir auch schon gedacht, dass er da nicht sooo viel Ahnung von hat....oder hatte ich das gehofft??? :gruebel:
Vielen lieben Dank auf jeden Fall für Eure Antworten......das beruhigt schon mal! :thumbup:
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Herrn ThoFas Tränen gelten der Aussage des Anwalts. Seien Sie da ganz unbesorgt.
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Ohne den Kontext zu kennen, in denen Aussagen gemacht wurden, die evtl. nicht richtig verstanden wurden, vielleicht noch folgendes zu allg. Verwirrung, da der werte Anwalt ja irgendwo diese Jahresfrist aufgefangen haben muss
Es gibt schon eine "Jahrsfrist". Zwar nicht, wie die hier vom Mietrechtsanwalt zitiert, die so wie vorgetragen natürlich unsinnig ist, jedoch wie folgt:
§ 290 InsO - Versagung der Restschuldbefreiung .... der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens .... vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet .... hat
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@lucca m
Na, dann ist doch alles bestens :wink:
@Feuerwald
Nö, so hat er das nicht gesagt.....er sagte tatsächlich *Schulden der letzten 12 Monate*.....nichts von diesem Paragraphen. Aber ich denke das erklärt ja schon sein Fachgebiet :biggrin:
Aber danke für den rechtlichen Hinweis......sollte man ja auch kennen!
Lieben Dank für Eure Antworten......ich werde Euch hier auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.....mal sehen was das wird :dntknw: