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Autor Thema: schulden die vor der Insolvenz entstanden sind?  (Gelesen 2266 mal)

konfizel

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schulden die vor der Insolvenz entstanden sind?
« am: 05. Dezember 2007, 20:29:50 »

Hallo,

habe mich gerade angemeldet und muß Euch mal was fragen.
Wir sind seit dem 15. 09. 2004 in Privatinsolvenz, als diese Wohlverhaltensphase.
Im Rahmen der plötzlichen Schließung unseres Girokontos wurde damals eine Lastschrift nicht eingelöst, das war im April 2004.
Jetzt bekamen wir einen Mahnbescheid über diese Summe.  Ich habe natürlich den Gläubiger sofort angeschrieben und ihm die Sachlage mitgeteilt.
jetzt wurde die Klage beim zuständigen Amtsgericht zurückgenommen, zahlen sollen wir aber trotzdem.
Ich weiß gar nicht, wie wir uns jetzt verhalten sollen, ich meine mich zu erinnern, daß unser Insolvenzverwalter mal gesagt hat, auf alles was vorher war soll keine Zahlung geleistet werden.
Man wäre als Gläubiger eben angear. . . , wenn man nicht mitbekommt, daß jemand Insolvenz anmeldet.
Wie soll ich mich denn jetzt verhalten auch hinsichtlich der Klagerücknahme?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!
Danke  :thumbup:
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dobberstein

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Re: schulden die vor der Insolvenz entstanden sind?
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2007, 08:45:50 »

Ich würde mit dem Insolvenzverwalter reden bzw. diesem einfach die entsprechenden Unterlagen zusenden, der kümmert sich dann schon darum.
Ansonsten würde ich den entspr. Gläubiger auffordern, sich mit meinem IV in Verbindung zusetzen.
Gespeichert
pd
 

Feuerwald

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Re: schulden die vor der Insolvenz entstanden sind?
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2007, 12:43:52 »

noch ein paar ganz allg. Gedanken dazu ...


"Jetzt bekamen wir einen Mahnbescheid über diese Summe.  "

-> Wurde dem Mahnbescheid widersprochen ?


"Ich habe natürlich den Gläubiger sofort angeschrieben und ihm die Sachlage mitgeteilt."

-> Was wurde genau geschildert ?
 

"jetzt wurde die Klage beim zuständigen Amtsgericht zurückgenommen"

-> Welche Klage ? Es kam ein Mahnbescheid und dann .... ? Widerspruch, Abgabe an das Streitgericht ?


"zahlen sollen wir aber trotzdem."

-> Wo ist denn da die Logik. Die Klage (?) wird zurückgezogen und dennoch wird  eine Zahlung erwartet ?
 

"Ich weiß gar nicht, wie wir uns jetzt verhalten sollen, ich meine mich zu erinnern, daß unser Insolvenzverwalter mal gesagt hat, auf alles was vorher war soll keine Zahlung geleistet werden. "

-> Da es (noch) kein Titel gibt, wenn das Mahnverfahren bzw. eine anhängige Klage zurückgezogen wurde, kann auch keine Vollstreckung erfolgen. Eine Vollstreckung aus einem Titel wäre zudem nicht statthaft (§ 294 Abs. 1 InsO).  Da es sich um eine Insolvenzforderung handelt, wird diese zwar später von der Restschuldbefreiung erfasst (§ 301 Abs.1 Satz 2 InsO), das hindert aber m.E. den Gläubiger  n i c h t  darn, vorsorglich  die Titulierung zu betreiben, bspw. um eine Verjährung zu  vereiteln.

 
"Wie soll ich mich denn jetzt verhalten auch hinsichtlich der Klagerücknahme?"

-> Nun, wenn die meinen, die Klage zurücknehmen zu müssen, ist doch alles OK ? Oder macht man die Klagerücknahme von der vorherigen  Zahlung abhängig ?

Ob ein Treuhänder sich in der Wohlverhaltensphase dazu näher einlässt, ist fraglich. Das gehört nicht zu seinen Aufhaben.

Gruss
Feuerwald
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