Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: mawei am 06. September 2011, 20:27:15

Titel: Schulden durch nicht korrekte Verwaltung d. Inso.verwalters
Beitrag von: mawei am 06. September 2011, 20:27:15
Hallo,habe eine wichtige Frage an Euch!Bin seit 2007 in der Inso habe nun v.meiner Insoverwalterin eine Aufstellung erhalten in der sie mir mitteilte,dass sich seit 2008 ein Schuldenbetrag angehäuft hat. 2008 war ich angestellte.Mein Arbeitgeber hat immer abegeführt. Danach war ich viel krank,sodass ich Krankengeld bezog.  Nachweis der Krankenbezüge habe ich sofort d. Insoverwalterin zukommenlassen.Daraufhin habe ich die abzuführende Masse sofort überwiesen. Nun stellt sich heraus,dass sie mir nicht in jedem Fall den zu pfändenden Betrag mitteilte,sodass ich nun für die letzten 3 Jahre 1.900 € nachzaheln muss.Ich fühle mich nicht in der Verantwortung, da ich stets alle Nachweise korrekt übergeben habe. Muss ich obwohl mir nur der Selbstbehalt(ca.1000€) bleibt,davon noch die Schulden? begleichen? Inzwischen wurde ich berentet.
Danke euch im Voraus.
Titel: Re: Schulden durch nicht korrekte Verwaltung d. Inso.verwalters
Beitrag von: paps am 06. September 2011, 23:33:20
Wer hat berechnet und wie wurde der Betrag mitgeteilt?

Wie wird der Mehrbetrag gegenüber den bisherigen Überweisungen begründet?
Titel: Re: Schulden durch nicht korrekte Verwaltung d. Inso.verwalters
Beitrag von: mawei am 07. September 2011, 08:09:18
Danke für die prompte Antwort Die Insolvenzberaterin hat nach vier Jahre die Berechnungen vorgenommen und festgestellt,dass angebl.mein Arbeitgeber nicht korrekt abgeführt hat. Die Mitteilung erhielt ich in tabellarischer Form.Nach Widerspruch erhielt ich inzwischen zwei Neuberechnungen mit unterschiedlichem Ergebnis, sprich die Schuldensumme wurde verringert.
Titel: Re: Schulden durch nicht korrekte Verwaltung d. Inso.verwalters
Beitrag von: Insoman am 07. September 2011, 09:09:35

Wenn ihr Arbeitgeber nicht korrekt abgeführt hat, kann man Sie nicht dafür in die Haftung nehmen.