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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: schulden vor ablau der zeit getilgt, wie wird das verfahren beendet?  (Gelesen 2467 mal)

booyaben

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hallo,

ich bin seit ca.3 jahren in einem regelinsolvenzverfahren, im moment bin ich in der wohlverhaltensphase. nachdem ich ende des letzten jahres eine übersicht über mein konto beim insolvenzverwalter bekommen habe, kann ich mir grob ausrechenen, dass ich (voarausgesetzt es ändert sich beruflich nichts, wovon ich ausgehe)gegen ende des jahres alle schulden (gesamt ca. 35000 eur) abbezahlt habe (d.h. weit vor ablauf der 6 jahre ). ich habe schon in anderen foren gelesen, dass es dann immer wieder zu problemen kommt, wenn das verfahren beendet werden soll. wie läuft das genau ab? was kann ich tun um die sache zu beschleunigen, muss ich anträge stellen oder ähnliches, oder endet meine insolvenz automatisch, wenn alle gläubiger bezahlt wurden? hilft mir mein insolvenzverwalter weiter, oder ist ihm daran gelegen, das verfahren in die länge zu ziehen (verwalter hat schon 12.000 euro eingestrichen, die ihm wohl wirklich zustehen, das hat mich schon mal ganz schön umgeworfen, da es ein drittel der gesamtschulden ist. möchte möglichst solch teure fehler in zukunft vermeiden, hätte ich das zuvor gewusst, hätte ich händeringend nach anderen lösungen als die insolvenz gesucht, aber das ist ein anderes thema)

über tips wäre ich sehr dankbar.


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Insoman

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Re: schulden vor ablau der zeit getilgt, wie wird das verfahren beendet?
« Antwort #1 am: 16. Januar 2012, 12:52:30 »

Mir scheinen zwei Möglichkeiten unbedingt bedenkenswert..

1) Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung

Immerhin löst die -pro forma- Erteilung der vorzeitigen RSB, nachdem alle Gläubiger befriedigt und sämtliche Kosten beglichen wurden, eine 10-jährige Sperrfrist für ein erneutes Verfahren aus...
die Rücknahme des Antrags kommt in Frage, wenn Klarheit darüber besteht, dass es außer den am Verfahren beteiligten Gläubigern keine weiteren gibt.

2) Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes - §212 InsO

..ebenfalls ohne RSB..
_________________________________________________________________________________________________

..ansonsten kann ein Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB gestellt werden (analog §299 InsO)

« Letzte Änderung: 16. Januar 2012, 13:01:11 von Insoman »
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Feuerwald

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Re: schulden vor ablau der zeit getilgt, wie wird das verfahren beendet?
« Antwort #2 am: 16. Januar 2012, 13:54:40 »

2) Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen Wegfall des Eröffnungsgrundes - §212 InsO

-> das "Insolvenzverfahren" ist hier bereits beendet.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Insokalle

Re: schulden vor ablau der zeit getilgt, wie wird das verfahren beendet?
« Antwort #3 am: 16. Januar 2012, 20:17:05 »

Und deswegen ist meines Wissens auch sehr fraglich, ob der Antrag auf RSB überhaupt noch zurückgenommen werden kann.

Selbst wenn es ginge, wäre er ziemlich blöd, wenn er es machen würde. Sind die Verfahrenskosten beglichen, die angemeldeten Forderungen etc. ist auf Antrag des Schuldners die RSB zu beschließen. 
Wenn es tatsächlich darauf hinausläuft, würde ich kurz beim Insolvenzgericht nachfragen, wie es dort genau gehändelt wird.
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booyaben

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Re: schulden vor ablau der zeit getilgt, wie wird das verfahren beendet?
« Antwort #4 am: 17. Januar 2012, 10:06:57 »

Und deswegen ist meines Wissens auch sehr fraglich, ob der Antrag auf RSB überhaupt noch zurückgenommen werden kann.

Selbst wenn es ginge, wäre er ziemlich blöd, wenn er es machen würde. Sind die Verfahrenskosten beglichen, die angemeldeten Forderungen etc. ist auf Antrag des Schuldners die RSB zu beschließen. 
Wenn es tatsächlich darauf hinausläuft, würde ich kurz beim Insolvenzgericht nachfragen, wie es dort genau gehändelt wird.

vielen dank schon mal für die antworten.

das heisst also, dass dann in meinem fall auf meinen antrag hin die restschuldbefreiung dann erteilt wird, wenn alle forderungen beglichen sind, also bei mir nach ca. 4 jahren? und nach erteilung der rsb ist das verfahren beednet und der lohn wird nicht mehr gepfändet? muss ich den antrag auf rsb stellen, oder ist das aufgabe meines insolvenzverwalters?
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Der_Alte

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Re: schulden vor ablau der zeit getilgt, wie wird das verfahren beendet?
« Antwort #5 am: 17. Januar 2012, 10:22:01 »

Den Antrag stellt der Schuldner.

Nach erteilter RSB findet die Lohnabtretung ein Ende und noch vorhandene Gelder, die nicht zur Befriedigung der Gläubgier und zur Tilgung der Verfahrenskosten benötigt wurden, werden an Sie ausgezahlt.
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