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Autor Thema: Schuldenanerkenntnis  (Gelesen 1412 mal)

jebte

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Schuldenanerkenntnis
« am: 24. Januar 2013, 16:28:24 »

Hallo meine Frau ist in der Wohlverhaltensperiode
Jetzt soll sie bei unserem Vermieter eine Schuldenanerkenntnis wegen Verjährung unterschreiben hat das irgend eine Auswirkung auf die Insolvenz
Für eine Antwort wurde ich mich Freuen Im voraus Danke
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Feuerwald

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Re: Schuldenanerkenntnis
« Antwort #1 am: 24. Januar 2013, 16:31:47 »

Jetzt soll sie bei unserem Vermieter eine Schuldenanerkenntnis wegen Verjährung unterschreiben hat das irgend eine Auswirkung auf die Insolvenz

- ist der Vermieter Insolvenzgläubiger? Wegen welchen Forderungen soll das Schuldanerkenntnis unterschrieben werden
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

jebte

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Re: Schuldenanerkenntnis
« Antwort #2 am: 24. Januar 2013, 16:56:01 »

Ich glaube nicht kann es aber nicht ausschließen wurde aber bei Eröffnung nicht angegeben (Teilbetrag Mietschuld zahlen monatliche Rate schon vor der Insolvenz)
« Letzte Änderung: 24. Januar 2013, 18:28:21 von jebte »
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Neustart2011

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Re: Schuldenanerkenntnis
« Antwort #3 am: 24. Januar 2013, 18:48:59 »

Ist der Vermieter Insolvenzgläubiger?
Sind Mietrückstände vorhanden? Wenn ja, wann? Vor Insolvenzeröffnung oder danach?
Was will der Vermieter damit bezwecken?

Davon abgesehen, unterschreibt man grundsätzlich kein Schuldanerkenntnis!

Sie hatten Mietschulden vor Insolvenzeröffnung? Diese hätten Sie zur Tabelle melden müssen. Der Vermieter ist Insolvenzgläubiger.


An die Profis: Könnte dies eine Gläubigerbevorzugung sein?
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