Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: jebte am 24. Januar 2013, 16:28:24
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Hallo meine Frau ist in der Wohlverhaltensperiode
Jetzt soll sie bei unserem Vermieter eine Schuldenanerkenntnis wegen Verjährung unterschreiben hat das irgend eine Auswirkung auf die Insolvenz
Für eine Antwort wurde ich mich Freuen Im voraus Danke
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Jetzt soll sie bei unserem Vermieter eine Schuldenanerkenntnis wegen Verjährung unterschreiben hat das irgend eine Auswirkung auf die Insolvenz
- ist der Vermieter Insolvenzgläubiger? Wegen welchen Forderungen soll das Schuldanerkenntnis unterschrieben werden
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Ich glaube nicht kann es aber nicht ausschließen wurde aber bei Eröffnung nicht angegeben (Teilbetrag Mietschuld zahlen monatliche Rate schon vor der Insolvenz)
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Ist der Vermieter Insolvenzgläubiger?
Sind Mietrückstände vorhanden? Wenn ja, wann? Vor Insolvenzeröffnung oder danach?
Was will der Vermieter damit bezwecken?
Davon abgesehen, unterschreibt man grundsätzlich kein Schuldanerkenntnis!
Sie hatten Mietschulden vor Insolvenzeröffnung? Diese hätten Sie zur Tabelle melden müssen. Der Vermieter ist Insolvenzgläubiger.
An die Profis: Könnte dies eine Gläubigerbevorzugung sein?