Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: verena29 am 09. Juni 2009, 17:44:53
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Hallo , :biggrin:
bin bei einer FA für Insolvenzrecht die hat jetzt bereits vorgestern meinem Schuldbereinugungsplan aufgestellt...
Jetzt meine Frage: Müssen alle Gläubiger antworten dafür sein oder dagegen oder reicht eine gewisse % der Gläubiger das meine Anwältin .zu Gericht gehen kann, das ich den Inso Antrag stellen kann?! :dntknw:
Würde sie selber Fragen aber hat Urlaub...danke
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Hi, bei mir ( aussergerichtl. ) war einer dagegen.....das wars.
Das Insolvenzgericht kann aber in so einem Fall nochmal das gerichtl. Schuldenbereinigungsverfahren ansetzen....kommt auf den Richter an.
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Hi, danke
meine spezifische Frage ist aber müssen erst alle antworten oder nur der eine??
d.h. ich habe zb 30Gläubiger schreiben direkt 3Gläubiger nein, ist es dann zuzende darf ich dann ins inso oder müssen alle antworten?mfg
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Wenn nur einer dagegen ist, oder nach Ablauf der Frist nicht alle geantwortet haben, ist dies als Ablehnung zu sehen und Insolvenz kann eröffnet werden.
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Danke !! :wow:
wie lange ist die frist 14Tge 21Tage?? :gruebel:
kurz bitte noch wenn dann doch noch Gläubiger uns anschreiben zb aus 2005-2006 wem gbe ich die , kann ich die nachreichen ??? :gruebel: danke
mfg
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Wegen der Frist einfach mal rückfragen bei der Fa. die das Schuldenbereinigungsverfahren durchführt.
Ältere Forderungen, die noch nicht enthalten sind, können auch bei laufender Inso nachgereicht werden. Allerdings sollte man schon schauen, das alles kpl. ist...
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Also mein RA hatte den Gläubigern 4 Wochen Frist gesetzt.......
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okay danke kommt das auf den RA an, oder muss es so eine lange Frist sein? :sad:
wenn schon vorher einer nein ist es geschafft?!muss ich dann auf alle antworten warten ?!
Kann man dann direkt mit der RA den antrag für inso ausfüllen und zum amtsgericht schicken oder was passiert dazwische nwie kange dauerts dann noch?!
mfg
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Die Frist muss angemessen sein.......und bei mir scheinen 4 Wo angemessen gewesen zu sein......
Es müssen alle antworten....der RA muss das Scheitern des Einigungsversuchs im Insolvenzantrag bestätigen und zwar wieviel nach Köpfen zugestimmt und wieviel abgelehnt haben.
Den ziemlich umfangreichen Insoantrag musst Du dann selbst ( etwas knifflig also Vorsicht ) ausfüllen.....machen auch die RA`s aber lassen sich das fürstlich honorieren.
Dann beim für Dich zuständigen Insolvenzgericht einreichen ( per Einschreiben oder direkt bei Gericht in den Terminbriefkasten )
Danach abwarten und Tee trinken.....
Insolvenzeröffnung nach 4 Wochen bis 3 Monate ( je nach "Auftragslage" :whistle: beim Gericht und Anzahl der Gläubiger )
Anm.: Die Insolvenzeröffnung erfolgt erst nach Zahlung der Verfahrenskosten ( 1000€ bis 3000€ und mehr ) bzw. Stundung !!!
Vorher tut sich da rein gar nix.
Du wirst vom Insolvenzgericht ein Stundungsantrag zugeschickt bekommen. Kannst du nicht stunden oder er wird abgelehnt ( selten ) wirst du die Kosten irgendwie selber berappen müssen.
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okay danke , :wink:
aber kurze antwort noch von mir ...
meine RA macht es gratis für mich warum?
ich habe eine Beratungschein bekommen und sie sagte dann macht sie es gratis bei uns dauerts ungefähr max.3Wochen sagte die anwältin die sind anscheinend nicht überlastet..
Stunden heisst nach der Insolvenz 6jahre die kosten zaheln? richtig?
mein man ngeht seit kurzem arbeiten 1400 Euro netto ich nicht haben 2 kleine kinder keine einnahmen ausser kindergeld was meinst du stunden die das ?
mfg
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sorry ich nochmal, :whistle:
wann ist der termin beim insolvenzveralten bzw. treuehänder das gleiche oder 2 verschiedene??und kurz noch ne frage du weisst ja anscheind viel, wie sieht es aus mit auto? auto zur arbeit ? ja ?z ustand alt ca 11Jahre Fiat..
bekommen wir ein 2 angemeldet mit privatinsolvenz? wegen der kinder eins davon hat ne Pflegestufe ich muss zu versch.Einrichtungen und Ärzten oder nicht ?auchein uraltes 21j.Golf 210.000fährt aber noch :wow:
mfg danke
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Den Schrieb vom Verwalter bekommst Du ca. 4 Wochen nach der Insoeröffnung...Termin bei ihm nochmal ca. 4 Wochen später....
Auto ist nicht pfändbar wenn es zur Berufsausübung benötigt wird ( § 811 ZPO ).
Gibt aber schon genug Threats darüber hier im Forum
Nen Zweitwagen wirst du nicht bekommen.......... :nono:
Kannst Du aber beim Termin dem Verwalter vortragen. Was er dazu sagt liegt in seinem Ermessen
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danke,
das Problem den haben wir schon ! :rougi: da ich das dringend brauche..
Mein Vater hat den mir gekauft , der Brief leigt bei ihm das auto ist lediglich auf meinem Mann angemeldet wegen der % , da das Hauptauto Arbeitsauto nur Saison bedingt gemeldet ist mai bis Oktober um geld zu sparen..
und jetzt??
mfg
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:hi:
Frag bitte den Verwalter wenn es soweit ist...da machen die wie die Bock haben...Ausserdem müssen die Autos im Insoantrag auch aufgeführt werden...ist ja Vermögen.
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ja okay auch wenn das auto nur verfügung gestellt wird bzw, das eine ??
mfg
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Hmmmm....solange dein Mann die Steuern und Versicherung zahlt ist es dem Verwalter egal wer die Kiste gekauft hat....
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hallo,
ne eingetragen ist nur mein mann im fahrzeugschein wegen %
steuern und versicherung monatlich zahlt mein vater wir können es nicht es mehr zahlen? :rougi:
mfg
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ja ok....aber frag den Verwalter beim Termin....solange ist ja kein Grund zur Panik da.
Wird nix so heiss gegessen wie es gekocht wird......
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Vielen dank nochmal hast mir echt weitergeholfen??
mfg
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:hi: