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Autor Thema: Schuldenbereinigungsplan  (Gelesen 1977 mal)

Seattle1973

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Schuldenbereinigungsplan
« am: 22. Juni 2014, 15:34:21 »

Hallo....
Was bedeutet das?
Dass auf die Durchführung eines schuldenbereinigungsplanverfahren mangels Erfolgsaussicht verzichtet wird.
Gespeichert
 

waldi

Re: Schuldenbereinigungsplan
« Antwort #1 am: 22. Juni 2014, 19:19:53 »

Vermutlich ist der Bezeichnung 'Schuldenbereinigungsplanverfahren' das Wort 'gerichtliches' vorangestellt.

Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren ist ja vor Antragstellung durch bzw. mithilfe der Schuldnerberatung durchgeführt worden, und zwar erfolglos, sodass die Insolvenz der einzig sinnvolle Ausweg aus der Schuldenmisere ist.

Das Gericht akzeptiert dieses Ergebnis, weil alle Anzeichen dafür sprechen, dass auch ein vom Gericht durchgeführtes Schuldenbereinigungsplanverfahren kein anderes Ergebnis bringen würde. Und es verzichtet also hierauf, mangels Erfolgsaussicht.
Gespeichert
 
 

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