Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Seattle1973 am 22. Juni 2014, 15:34:21

Titel: Schuldenbereinigungsplan
Beitrag von: Seattle1973 am 22. Juni 2014, 15:34:21
Hallo....
Was bedeutet das?
Dass auf die Durchführung eines schuldenbereinigungsplanverfahren mangels Erfolgsaussicht verzichtet wird.
Titel: Re: Schuldenbereinigungsplan
Beitrag von: waldi am 22. Juni 2014, 19:19:53
Vermutlich ist der Bezeichnung 'Schuldenbereinigungsplanverfahren' das Wort 'gerichtliches' vorangestellt.

Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren ist ja vor Antragstellung durch bzw. mithilfe der Schuldnerberatung durchgeführt worden, und zwar erfolglos, sodass die Insolvenz der einzig sinnvolle Ausweg aus der Schuldenmisere ist.

Das Gericht akzeptiert dieses Ergebnis, weil alle Anzeichen dafür sprechen, dass auch ein vom Gericht durchgeführtes Schuldenbereinigungsplanverfahren kein anderes Ergebnis bringen würde. Und es verzichtet also hierauf, mangels Erfolgsaussicht.