Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: jens255de am 17. April 2008, 21:40:39
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Hallo und zwar war ich heute bei einer schuldenberatungs stelle und habe halt alle zettel von gläubiger gegeben und Sie meinte das die alle ungefahr 18 gläubiger anschreibt und ein vergleich mit 0 € zuschickt und dann wenn die zurück schreiben ein insolvenzverfahren mit mir machen will, nur meine angst ist das der insolvenzverfahren abgelehnt wird weil ich halt ja arbeitslos bin und halt habe vieles gelesen das nur wenn man eine arbeitsstelle ein insolvenzferfahren kricht stimmt das weil das macht mir wirklich angst da ich echt nicht mehr weiss und halt meine schulden mich sehr belasten.
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halt habe vieles gelesen das nur wenn man eine arbeitsstelle ein insolvenzferfahren kricht
- nein, das stimmt freilich nicht. Jedoch
§ 295 InsO ... Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen ...
Sie müssen sich also im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren um eine angemessene Beschäftigung ernsthaft und nachhaltig bemühen, soweit zumutbar, sprich Bewerbungen schreiben und mehr als nur alle 14 Wochen eine und dieses Bemühen nachweisen können.
Gruss
Feuerwald