Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: jens255de am 17. April 2008, 21:40:39

Titel: Schuldenbratungstelle hat mir geraten ein Insolvenzfahren zu machen
Beitrag von: jens255de am 17. April 2008, 21:40:39
Hallo und zwar war ich heute bei einer schuldenberatungs stelle   und habe halt alle  zettel  von gläubiger gegeben und Sie meinte das  die alle ungefahr 18  gläubiger anschreibt und ein vergleich mit 0 €    zuschickt und dann  wenn die zurück schreiben ein insolvenzverfahren mit mir machen will, nur meine angst ist das  der insolvenzverfahren  abgelehnt wird weil ich halt ja  arbeitslos bin und  halt habe vieles gelesen das nur wenn man eine arbeitsstelle ein insolvenzferfahren kricht stimmt das weil das macht mir wirklich angst da ich echt nicht mehr weiss und halt meine schulden  mich sehr belasten.
Titel: Re: Schuldenbratungstelle hat mir geraten ein Insolvenzfahren zu machen
Beitrag von: Feuerwald am 17. April 2008, 23:08:47
halt habe vieles gelesen das nur wenn man eine arbeitsstelle ein insolvenzferfahren kricht

- nein, das stimmt freilich nicht. Jedoch

§ 295 InsO ...  Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung 

1.  eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen ...


Sie müssen sich also im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren  um eine angemessene Beschäftigung ernsthaft und nachhaltig bemühen, soweit zumutbar, sprich Bewerbungen schreiben und mehr als nur alle 14 Wochen eine und dieses Bemühen nachweisen können.   

Gruss
Feuerwald