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Autor Thema: selbstbewohnte Immobilie  (Gelesen 2331 mal)

benikab

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selbstbewohnte Immobilie
« am: 09. September 2007, 15:23:52 »

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage?
Wird bei einer Insolvenz mit Restschuldbefreiung die selbstbewohnte Immoblie in die Zwangsversteigerung rutschen? Können Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragen? Die Immoblie gehört zu 50& mir und zu 50& meiner Frau.  Also kann doch nur der Miteigentumsanteil versteigert werden.  Der Saldo liegt noch höher als der Verkehrswert.  Wenn man davon ausgeht dass bei einer Zwangsversteigerung nur 60-80% vom Verkehrswert erreicht werden, wird ja nur die Bank bedient und kein Gläubiger.   Spielen soziale Aspekte eine Rolle? Selbstbewohnte Immoblie mit Familie und Kindern, die dann in eine Mietswohnung ziehen müßten.
Freue mich über Infos und Anregungen. 
Gespeichert
 

paps

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Re: selbstbewohnte Immobilie
« Antwort #1 am: 09. September 2007, 18:59:39 »

erst mal willkommen.

Wie sind die Eintragungen / Sicherungen des Gläubigers im Grundbuch?
Wer ist Kreditnehmer?

Der  Grundschuldgläubiger wird natürlich versuchen, aus seiner Grundschuld  zu verwerten oder anders an die Erfüllung seines Darlehens zu kommen.

Sind sie alleiniger Kreditnehmer, kann auch eine Teilversteigerung  stattfinden.
Unter dieser Konstellation könnte auch ein Familienangehöriger die andere Hälfte ersteigern.

Soziale Aspekte dürften bei der Befriedigung der Gläubiger wohl kaum eine Rolle spielen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

benikab

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Re: selbstbewohnte Immobilie
« Antwort #2 am: 09. September 2007, 20:19:43 »

Vielen Dank für die freundliche Aufnahme.
Kreditnehmer sind mein Frau und ich zu je 50%.  Im Grundbuch ist die Bank an erster Stelle und danach ist ein Gläubiger mit einer Sicherungshypothek getreten. 
Die Raten für die Bank werden auf jeden Fall weiter bedient, so dass sie kein Interesse hat eine Zwangsversteigerung durchzuführen.  Mit dem Gläubiger stehe ich in Verhandlung.  Er könnte wahrscheinlich vollstrecken und eine Zwangsversteigerung anberaumen, allerdings doch nur für den Miteigentumanteil von 50%.  Allerdings würde er ja dann auch nichts bekommen, da die Bank ja alles erhält.  Können andere Gläubiger auch eine Zwangsversteigerung beantragen?

Ich denke darüber nach, dass ein Verwandter/Bekannter meinen Anteil kauft.  Ist das sinnvoll?
Das sind Fragen. . .

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