Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Hoffnungsloser am 15. Januar 2011, 18:24:06

Titel: Schuldenübernahme durch Dritten _Ausgleichsrecht?
Beitrag von: Hoffnungsloser am 15. Januar 2011, 18:24:06
Hallo,

ich stehe derzeit vor einer etwas seltsamen Situation und hoffe auf Klärung.

Zur Grundinfo:
Trennung von Ehefrau im Jan. 2010, Verbraucherinsolvenz seit Feb.2010 augrund gemeinsamer Eheschulden, Ehefrau ist in Kreditverträgen erste Vertragsnehmerin gewesen, ich Depp hab mitunterschrieben und hafte dementsprechend mit, Ehefrau seit Oktober 2010 in Verbraucherinsolvenz.

Nun hat meine Noch-Ehefrau einen anderen Mann kennengelernt. Dieser ist vermögend, "blauäugig" und hat angekündigt Ihre Schulden zu zahlen.:shock:
Damit wäre nicht nur sie sondern auch ich aus der Inso.

Nun meine Frage:
Würde meine Frau die Schulden zahlen, wäre ich im Innenverhältnis zum Ausgleich verpflichtet. Ich müsste ihr also die Hälfte zahlen.

Wie ist es aber nun wenn ein Dritter die Schulden begleicht?
Wenn ich sage, ich möchte nicht das der Typ die Schulden bezahlt, interessiert das niemanden.
Wenn sie ihn abserviert und der wegen groben Undanks die Gelder zurückverlangt?
Bin ich dann dem Lover meiner Frau gegenüber Ausgleichspflichtig?

Hilflos,
Hoffnungsloser

Titel: Re: Schuldenübernahme durch Dritten _Ausgleichsrecht?
Beitrag von: horst69 am 17. Januar 2011, 16:51:16
Wenn der Lover,so wie du Ihn nennst, die Zeche zahlt, hast du richtig Glück !

Wenn du allein nicht mehr Schulden hast, bist du automatisch schuldenfrei.

Du bist dem Lover nicht zur Rückzahlung verpflichtet, auch deiner ExFrau nicht !

Du hast einfach Glück !

Beachte aber, deine Gerichtskosten musst du in jedem Falle zahlen !

Vorher gibt es keine RSB !
Titel: Re: Schuldenübernahme durch Dritten _Ausgleichsrecht?
Beitrag von: Fallera am 17. Januar 2011, 19:14:59
Sehe ich etwas anders!

Im Außenverhältnis haften beide Ehegatten für gemeinsame Schulden gemeinsam für den kompletten Betrag. Im Innenverhältnis jedoch haftet jeder für die Hälfte!

Meiner Meinung kann die Ex-Frau sehr wohl den Ausgleich der Hälfte des Betrages verlangen!
Ich gehe mal davon aus, dass der neue "Lover" der Ex-Frau den Betrag der Ex Frau zur Begleichung
der Schulden überlassen hat.

So einfach raus aus der Sache sind sie meiner Meinung nach nicht.

Titel: Re: Schuldenübernahme durch Dritten _Ausgleichsrecht?
Beitrag von: paps am 17. Januar 2011, 20:11:31
Da die Ex ja die Möglichkeit hatte, denn Innenausgleich zur Tabelle des Mannes zu melden, hat auch Sie keinen Anspruch nach Erteilung der RSB. [301(2) Inso], somit auch nicht der ausgleichende neue Freund.
Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.