Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Oliver2000 am 29. Juni 2011, 21:56:42

Titel: Schutz Eigentumswohnung bei Insolvenz
Beitrag von: Oliver2000 am 29. Juni 2011, 21:56:42
Kann man seine Eigentumswohnung für einen symblischen Preis an eine Person seines Vertrauens verkaufen um diese vor dem Zugriff im Falle einer Insolvenz zu schützen.
Titel: Re: Schutz Eigentumswohnung bei Insolvenz
Beitrag von: makro am 29. Juni 2011, 23:35:23
Kurz und knapp, NEIN!

http://www.gesetze-im-internet.de/inso/BJNR286600994.html#BJNR286600994BJNG013500000

§ 133 Vorsätzliche Benachteiligung
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wußte, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und daß die Handlung die Gläubiger benachteiligte.
(2) Anfechtbar ist ein vom Schuldner mit einer nahestehenden Person (§ 138) geschlossener entgeltlicher Vertrag, durch den die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt werden. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag früher als zwei Jahre vor dem Eröffnungsantrag geschlossen worden ist oder wenn dem anderen Teil zur Zeit des Vertragsschlusses ein Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt war.