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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!  (Gelesen 6250 mal)

Fallera

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Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
« Antwort #20 am: 20. Juli 2010, 20:33:41 »

Das stimmt nicht ganz. Wenn man während der Inso SChulden macht, kann der Gläubiger sehr wohl vollstrecken. Und diese Schulden dürfen nicht mehr in die Inso. Das heißt, diese bleiben auch nach der RSB bestehen, wenn diese überhaupt noch gewährt wird, was ich nicht glaube.
Die evtl. neuen Schulden haben nichts mit der RSB zu tun!
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teufeline

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Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
« Antwort #21 am: 20. Juli 2010, 21:12:28 »

@fallera: wenn dem so ist, warum will niemand an eine person vermieten, die in der inso ist aber ein sicheres einkommen hat????

 :cry: :cry: :cry:
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Fallera

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Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
« Antwort #22 am: 20. Juli 2010, 21:21:29 »

das verstehe ich auch nicht!
 :dntknw:
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Hobi

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Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
« Antwort #23 am: 20. Juli 2010, 21:32:56 »

@fallera: wenn dem so ist, warum will niemand an eine person vermieten, die in der inso ist aber ein sicheres einkommen hat????

 :ironie:
Bis zum Ablauf der 6 Jahre kann immer noch die RSB versagt werden. Während dieser ganzen Zeit ist der Insolaner in den Augen der Vermieter ein Habenichts, Bettler, Brückenschläfer und...und...und. Erst nach 9 Jahren (6 Jahre Inso+3 Jahre Wartezeit auf Schufa-Löschung) wird der abgerissene Typ wieder zum duldbaren Mitglied der Gesellschaft.
 :thumbup: Merke:
Suche dir Arbeit, Wohnung und Bank. Plane und bemühe dich, nichts davon in den nächsten 9 Jahren aufzugeben und gehe erst dann in die Insolvenz.
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teufeline

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Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
« Antwort #24 am: 22. Juli 2010, 19:19:34 »

hi,

da ich sicher nicht die einzige bin, die wegen der inso keine wohnung kriegt, wollte ich kurz bescheid geben, dass auch das sozialamt nix für mich erreichen konnte.

der sachbearbeiter hat einige grosse genossenschaften in meiner stadt angerufen, überall ein "nein".

leute mit negativer schufa haben noch die möglichkeit das zu verbergen, wenn sie auf nen privatvermieter treffen, der keine selbstauskunft haben möchte, aber wer in inso ist und kein ALG 2 bezieht, der entlarvt sich durch die gehaltsabrechungen, auf denen pfändung/abtretung steht.

es ist zum verzweifeln!

war auch noch bei einer beratungsstelle für frauen in not, auch die konnten zum jetzigen zeitpunkt, rund 6 monate bevor ich meine jetzige wohnung verlieren werde, nichts tun.

eingegriffen wird erst, wenn man schon obdachlos ist und nicht mehr weiss wo hin.

lg.
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doktor mabuse

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Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
« Antwort #25 am: 23. Juli 2010, 08:48:55 »

Hallo Teufeline,

das ist eine sehr verfahrene Situation, aber, gib die Hoffnung noch nicht auf.
Eine andere Möglichkeit wäre, übergangsweise vielleicht in eine (Frauen)WG zu ziehen. Vermieter die WG`s gestatten sind in der Regel sehr flexibel, was Mieter angeht.
Sicher, das kann nur eine Zwischenlösung sein, aber besser, sich mit mehreren eine Wohnung teilen, als erstmal keine zu haben.

Als Adresse habe ich die untenstehende Seite entdeckt, einfach mal schauen.

An die Moderatoren: Dies soll keine Werbung sein, einfach ein Tip

wg-homepages.de ist heute das größte Verzeichnis von Wohngemeinschaften im deutschsprachigen Web. Wozu ist es nötig?

Die Wohngemeinschaft: Sie, kurz WG, ist ein aus der Kommune hervorgegangenes Wohn- und Sozialkonzept der 1970er und 1980er Jahre zur gemeinschaftlichen Nutzung von Wohnräumen, natürlich durch Personen, zwischen denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Bekannt geworden ist die Lebensform durch die damalige 'Kommune 1', dem Vorbildhaus aller 68er. Wohngemeinschaften können zum Einen Zweck- oder Hausgemeinschaften, aber auch Lebensgemeinschaften sein; zu den vielfältigsten Formen gehören dabei die Studenten-WG, die Frauen-WG sowie die Senioren-WG.

WG-Leben stellt zweifellos die interessanteste Lebensform dar. Inzwischen wird diese von vielen WG's im Internet präsentiert. wg-homepages.de möchte dabei das Forum bieten, all diese Websites in einem Verzeichnis anzubieten. Seit September 2000 gibt es nun dieses Verzeichnis.


Gruß,
Doktor Mabuse
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teufeline

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Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
« Antwort #26 am: 24. Juli 2010, 10:26:33 »

hallo,

hab mir gestern ne wohnung angeguckt. hatte der dame vorab im telefon schon gesagt, dass ich in inso bin. sie sagte, dass das kein problem sei, so lange ich mir die wohnung leisten kann.

nun hat sie mir gestern nen zettel in die hand gedrückt auf dem ich per unterschrift versichern soll, dass gegen mich keine pfändungen oder räumungsklagen vorliegen und dass ich keine EV abgegeben habe.

räumungsklagen liegen keine vor. ist eine inso mit einer EV gleichzusetzen?

ist eine gehaltsabtretung, wie sie in der inso vorhanden ist das selbe wie eine pfändung?

weiss grad nicht, wie ich mich verhalten soll. werd auf jeden fall nochmal auf den zettel schreiben, dass sie vorab über die inso informiert wurde, dass ich jedoch keine mietschulden habe (ein freund von mir hat gestern die restlichen mietschulden, die durch lastschriftwiderruf des treuhänders entstanden waren, beglichen) und sie sich beim vorherigen vermieter erkundigen darf.

mal schauen, wie es weiter geht...

es ist sehr sehr schwer....in meiner stadt bewerben sich viele leute auf eine wohnung und wenn ein vermieter die wahl hat zwischen jemandem, der in inso ist und jemandem, der es nicht ist - bei gleichen oder sogar besseren einkommensverhältnissen - ... dann kann man sich den ausgang denken... :cry:

dass ich schwanger bin, kann ich momentan noch verheimlichen. in ein paar monaten wird es schwierig. genossenschaften isses egal, ob man ein kind kriegt oder hat, aber privatvermieter schauen da schon drauf...und gerade babies und kleinkinder sind nicht so gern gesehen, da sie verdächtigt werden laut zu sein...

heute gucke ich mir eine weitere wohnung an, die von einer älteren dame privat vermietet wird.

auch dieser hab ich vorab telefonisch von meiner inso erzählt. mein eindruck war, dass sie gar nicht weiss, was das ist bzw. was damit verbunden ist....

weiss jemand, was in dem schreiben des treuhänders an den neuen vermieter steht, wenn man umzieht?

ich hoffe, es ist ok, wenn ich den thread hier weiterführe und meine erfahrungen schildere. vielleicht hilft das anderen weiter...

lg.

« Letzte Änderung: 24. Juli 2010, 10:29:28 von teufeline »
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