Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: teufeline am 13. Juli 2010, 18:21:20

Titel: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 13. Juli 2010, 18:21:20
hallo,

ich brauche dringend hilfe von jemandem, der sich auskennt.

ich bin schwanger und werde alleinerziehend sein.

solange das kind nicht auf der welt ist, wird es ja nicht als unterhaltspflichtige person anerkannt und die pfändungsgrenze erhöht sich nicht.

nun ist das problem, dass ich mir die babyerstaustattung nicht leisten kann. verdiene nur ca. 950 € netto pro monat.

es gibt die möglichkeit über die stiftung mutter+kind geld für die babyerstausstattung zu beantragen.

wird dies als schenkung gewertet und somit vom treuhänder eingezogen?

wie verhält es sich, wenn ich geld für umstandskleidung und die babyerstausstattung bei der arge beantrage?

man kann, auch wenn man keine leistungen bezieht, einmalige beihilfen dieser art beantragen, wenn man nur ein geringes einkommen ist und ein kind bekommt.

wenn ich keines dieser gelder behalten darf, kann ich mich nicht auf das leben mit einem kind vorbereiten.

eine grössere wohnung brauche ich auch. kann die auch zahlen...aber keiner will an mich vermieten, weil ich im insolvenzverfahren bin.

es droht obdachlosigkeit. wo kann ich mich hinwenden?

danke.
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: filea am 14. Juli 2010, 06:48:09
Hallo, Teufeline!
Ich habe schon von besseren Zukunftsaussichten gelesen, schön wäre es aber, du würdest dich auf das Kind freuen, jetzt, wo es sich schon mal auf den Weg gemacht hat. Erst einmal "Herzlichen Glückwunsch". Einen kompetenten Rat kann ich dir leider nicht geben. Nur so ein paar Tips aus dem Bauch heraus. Unter dem Begriff der Schwangerschaftsberatung findest du unter google bestimmt jede Menge hilfreiches. Auch der Kinderschutzbund sollte da was zu sagen können, sowie wie alle caritativen Einrichtungen. Dein Filius oder die Filine kann ja am wenigsten dafür, dass seine Mutter in der Insolvenz ist und kein Vater zur Unterstützung in Sicht. Ich wünsche dir viel Kraft, du packst das schon, den Weg hierher ins Forum, hast du ja auch gefunden.
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: doktor mabuse am 14. Juli 2010, 08:52:10
Hallo,

keine schöne Situation, ich wünsche Ihnen alles Gute und Durchhaltevermögen!

Leider klammert  die Insolvenzordnung Fälle wie Schwangerschaft, Alter, Krankheit etc. die Insolvente stark beeinflussen völlig aus, da muß man sich selber helfen und versuchen, über andere Stellen etwas zu erreichen.

Ich habe im Internet recherchiert, aber nichts genaues gefunden, eine kleine Hilfe könnte folgendes sein:

Bundesstiftung „Mutter und Kind“


Auf Antrag vor der Entbindung wird durch die Stiftung eine einmaliger Geldbetrag für Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung etc. ausgezahlt. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht. Jede Schwangere mit geringem Einkommen kann diese Gelder beantragen. Der Antrag muss vor der Geburt bei einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle, in einigen Bundesländern z.B. bei pro familia-Beratungsstellen gestellt werden. Stiftungsgelder dürfen nicht auf das ALG II angerechnet werden.

Informationen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Bundesstiftung Mutter und Kind.


Ich würde mal mit Pro familia sprechen, im Moment weis ich auch nicht mehr.

Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: Maurice Garin am 14. Juli 2010, 09:21:47
Ein unter normalen Menschen normaler Weg wäre, dass der IV (mit oder ohne Anhörung der Gläubiger) Ihnen das Geld einfach überlässt. Allerdings ist darauf leider kein Verlass.

Vielleicht gibt es irgendwo unter den §§ 850 ff ZPO auch eine Möglichkeit, eine Unpfändbarkeit zu beantragen, keine Ahnung.

Ein anderer Weg könnte sein, dass Sie die Sachen kaufen, die Rechnung aber auf die Stiftung ausgestellt wird und diese dann bezahlt. Dann würde Ihnen die Ausstattung geschenkt und nicht das Geld. Und dafür wird sich der IV nicht interessieren. Reden Sie mal mit der Stiftung. Vielleicht stellen die Ihnen ja eine Bescheinigung zur Kostenübernahme aus, mit der Sie im Babygeschäft auf Rechnung einkaufen können.
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: lenchik22 am 14. Juli 2010, 13:05:05
ICh meine irgendwo gelesen zu haben bei den Pfändungen, dass solche "einmalzahlungen" nicht der Pfändung unterliegen. Und dass diese Zahlungen 7 Tage ab dem Geldeingang geschützt sind.

Am besten ist es einfach eine Schwangerenberatung aufzusuchen. Es gibt mehrere. Vom Gesundheitsamt, Caritas oder Pro Familie. Die Infos erhält man beim Jugendamt oder auch im Internet.

Dort wird man beraten, da kann man den Antrag auf diverse Hilfen stellen und die können auch sagen, was pfändbar ist und was nicht (ich kann mich jetzt nicht mehr erinnern, meine aber dass es alles unpfändbar ist. Mein Termin war im Januar, ist schon so lange her).

Und wegen der Wohnung würde ich da auch ansprechen.

Lg
Lena
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 14. Juli 2010, 19:15:37
hallo,

danke für die vielen antworten.

ich weiss, dass ich einen antrag bei der mutter-kind stiftung stellen kann oder mich beim amt um "einmalige beihilfen" für umstandsmode und babyerstaustattung bemühen kann.

leider bekommt man den betrag im falle einer bewilligung aufs konto überwiesen.

damit wäre ich dann über der pfändungsgrenze und ich wäre verpflichtet den erhalt dem treuhänder zu melden.

der würde das geld einfordern, um es der insolvenzmasse zuzuführen und ich stehe wieder ohne geld fürs baby da.

ich müsste aber angeben, dass ich geld erhalten habe, da ich sonst die restschuldbefreiung gefährde.

im hab morgen einen termin bei pro familia. ich weiss nicht mehr weiter.

habe auch keine möbel fürs baby, rein gar nichts. von meinem gehalt kann nur ich allein leben,

das kind wird aber erst als unterhaltspflichtig anerkannt, wenn es auf der welt ist.

leider ist eine vorbereitung auf ein kind notwendig.... :cry: ich hab kein problem damit alles gebraucht zu kaufen, aber ohne geld fällt auch das flach.

lg.
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: Insokalle am 14. Juli 2010, 19:40:54
Lenchik kommt dem richtigen Gedanken nahe.

Die Stiftung Mutter und Kind ist eine Bundesstiftung. Zur Errichtung gibt es – wie könnte es in Deutschland anders sein – ein sog. Stiftungsgesetz. Dort steht u.a.:

§ 5 Pfändungsfreiheit, Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
(1) Leistungen, die dem in § 2 Abs. 1 genannten Personenkreis aus Mitteln der Stiftung im Rahmen des Stiftungszweckes gewährt werden, sind nicht pfändbar. Das gleiche gilt für Leistungen, die aus Mitteln anderer Stiftungen des öffentlichen Rechts oder aus Mitteln von Stiftungen, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet wurden, zur Erreichung des in § 2 Abs. 1 genannten Zwecks gewährt werden. Wird eine Geldleistung auf das Konto der werdenden Mutter bei einem Geldinstitut überwiesen, gilt § 55 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
(2) Leistungen der in Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 genannten Art bleiben als Einkommen unberücksichtigt, wenn bei Sozialleistungen auf Grund von Rechtsvorschriften die Gewährung oder die Höhe dieser Leistungen von anderem Einkommen abhängig ist.

Und in § 55 SGB I steht der 7-Tage-Schutz, wenn die Unterstützung auf das Bankkonto überwiesen wurde.

Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 14. Juli 2010, 19:50:04
Lenchik kommt dem richtigen Gedanken nahe.

Die Stiftung Mutter und Kind ist eine Bundesstiftung. Zur Errichtung gibt es – wie könnte es in Deutschland anders sein – ein sog. Stiftungsgesetz. Dort steht u.a.:

§ 5 Pfändungsfreiheit, Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
(1) Leistungen, die dem in § 2 Abs. 1 genannten Personenkreis aus Mitteln der Stiftung im Rahmen des Stiftungszweckes gewährt werden, sind nicht pfändbar. Das gleiche gilt für Leistungen, die aus Mitteln anderer Stiftungen des öffentlichen Rechts oder aus Mitteln von Stiftungen, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet wurden, zur Erreichung des in § 2 Abs. 1 genannten Zwecks gewährt werden. Wird eine Geldleistung auf das Konto der werdenden Mutter bei einem Geldinstitut überwiesen, gilt § 55 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
(2) Leistungen der in Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 genannten Art bleiben als Einkommen unberücksichtigt, wenn bei Sozialleistungen auf Grund von Rechtsvorschriften die Gewährung oder die Höhe dieser Leistungen von anderem Einkommen abhängig ist.

Und in § 55 SGB I steht der 7-Tage-Schutz, wenn die Unterstützung auf das Bankkonto überwiesen wurde.

danke dir insokalle.

den erhalt des geldes muss ich aber dem treuhänder dennoch melden, oder?

dem gericht auch?




Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: lenchik22 am 16. Juli 2010, 11:59:54
Hat er dir ein Schreiben zukommen lassen, dass du die Lohnabrechnungen monatlich vorlegst? Ansonsten frägt unser z. B. nach den Kontoauszügen.

Wenn du ihm also regelmäßig Kontoauszüge vorlegen musst, dann würde ich nichts extra melden. Und was noch wichtig ist, sobald das Geld auf dem Konto ist, sofort abheben.

Du musst ja sowieso die Belege der Stiftung dann vorlegen (sprich, dass du was gekauft hast), vorher noch Kopien für dich anfertigen. Und falls der TH Probleme macht, den Paragraphen von Isokalle kopieren und ihm im Brief schicken.

LG
Lena
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 17. Juli 2010, 19:00:54
nein, mein th bekommt keine kontoauszüge. der arbeitgeber überweist einfach den pfändbaren betrag, mehr nicht.

sollte ich das geld von der stiftung bekommen, werde ich es aber melden - ist mir zu riskant alles. werde dann einen antrag gem. § 850i ZPO bei gericht stellen. vielleicht läßt man mir das geld, damit ich sachen fürs baby kaufen kann.

was mein wohnungsproblem angeht:

ich war bei pro familia. diese hat mich ans sozialamt verwiesen. ich soll mich dort an den berater wenden, der für obdachlose menschen bzw. von obdachlosigkeit bedrohte menschen zuständig ist und fragen, ob man mir behilflich sein kann.

das ist so erniedrigend...ich gehe arbeiten, verdiene geld, kann eine wohnung bezahlen, aber man gibt mir keine.... :cry: :cry: :cry:

habe solche angst, dass ich mit meinem baby auf der strasse stehe.

lg.
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: lenchik22 am 18. Juli 2010, 11:44:58
Hast du keine Familie, die dir unter die Arme greifen kann? Z. B. Bürgschaft für Wohnung??? Wo hast du Wohnung gesucht? Bei Gesellschaften oder privat???

Was ist mit Kindsvater? Wird er Unterhalt zahlen?

Ein Antrag beim Gericht musst du nicht stellen. Dem TH kannst du mitteilen, dass du dies und dies bekommst bzw. beantragt hast.

LG
Lena
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 20. Juli 2010, 17:27:59
hallo,

ja, der kindsvater wird unterhalt zahlen (sind ca. 240 € pro monat), aber es wird trotzdem nicht reichen.

nach 14 monaten elterngeld werd ich wohl ergänzend ALG 2 beantragen müssen, um das kind und mich durchzubringen.

zum thema wohnung: ich war beim sozialamt.

da ich keine leistungen beziehe, könne man mir erst helfen, wenn ich bereits obdachlos bin. dann würde ich hochschwanger oder schon mit baby in eine so genannte stadtwohnung kommen...eine art obdachlosenasyl, in dem man menschen begegnet, denen man besser nicht begegnen möchte.  :cry:

im umkehrschluss heisst es: wäre ich ALG 2 empfänger und das amt überweist die miete direkt, hätte ich bessere chancen und das amt würde mich bei der suche unterstützen.

da fühlt man sich so was von in den allerwertesten getreten, dass man arbeiten geht und nicht in der sozialen hängematte liegt...

ich könnt kotzen!!!!!  :fuchsteufelswild:

meine eigenen bemühungen um eine neue bleibe sind alle gescheitert. habe ca. 30 leute angerufen, genossenschaften und private vermieter.

interessiert keinen, dass ich in einem unbefristeten arbeitsverhältnis stehe und ein sicheres einkommen habe. sobald ich die inso erwähne, heisst es: "wir suchen uns unsere mieter selbst aus...wir haben da hohe ansprüche, wissen sie."

einen bürgen hab ich nicht. kenne niemanden, der solch ein risiko eingehen würde, bei allem vertrauen nicht.

familie kann nicht helfen, sind ALG 2 empfänger.

lg.





Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: lenchik22 am 20. Juli 2010, 17:32:18
Was ist denn mit der jetzigen Wohnung? Hast du die schon etwa gekündigt oder warum wirst du obdachlos?? Auch wenn diese klein ist, hauptsache ein Dach über dem Kopf...
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 20. Juli 2010, 17:36:01
die wohnzeit war von vornherein begrenzt, daher muss ich spätestens am 31.03.2011 raus sein.

hab schon vorgesprochen, es gibt keine chance auf verlängerung.

Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: lenchik22 am 20. Juli 2010, 17:44:24
Wie weit ist die Schwangerschaft? Wann ist also ET?
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 20. Juli 2010, 17:47:12
bin noch ganz am anfang...ET ist anfang märz 2011.

also sollte ich möglichst bis februar ne neue bleibe haben.

bekomme übrigens auch keinen wohnberechtigungsschein, da das kind noch nicht als person gewertet wird und ich für eine person
zu viel einkommen habe.
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: lenchik22 am 20. Juli 2010, 17:52:01
DAs ist echt beschissene Situation. Was ist mit der Familie? Eltern, Geschwister??? Können die da nicht bei der Suche helfen? Es heißt eigentlich, dass du ab sofort jede Woche jede Zeitung nach Wohnungsanzeigen stöbern musst und irgendwann hoffentlich wird sich einer finden, der euch aufnimmt... Ich verstehe echt nicht, warum die Vermieter da Angst haben.
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 20. Juli 2010, 17:55:38
ich glaube, es ist so dass wenn man in der PI bist und mietschulden verursacht, der vermieter nichts tun kann und auf dem ausfall sitzen bleibt.

man ist durch die inso vor vollstreckungsmaßnahmen geschützt.

jeder normal denkende mensch weiss, dass man seine RSB risikiert, wenn in der inso ist und wieder schulden macht, aber das reicht leider als argument nicht aus, um potentielle vermieter zu überzeugen einem ne chance zu geben.
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: lenchik22 am 20. Juli 2010, 18:13:15
Das stimmt nicht ganz. Wenn man während der Inso SChulden macht, kann der Gläubiger sehr wohl vollstrecken. Und diese Schulden dürfen nicht mehr in die Inso. Das heißt, diese bleiben auch nach der RSB bestehen, wenn diese überhaupt noch gewährt wird, was ich nicht glaube.

Habe aber gerade in anderem Beitrag gelesen, dass man mit der Bescheinigung vom Vermieter was machen kann. Also bitte doch deinen Vermieter um eine Bescheinigung, dass du keine Mietschulden hast, dann hilft es vielleicht deiner Wohnungssuche auf die Sprünge.

Lg
Lena
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 20. Juli 2010, 18:17:48
hab mietschulden. die sind durch lastschriftwiderruf des treuhänders entstanden. konnte also nix dafür.

sind allerdings erst im oktober abgezahlt.
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: Fallera am 20. Juli 2010, 20:33:41
Das stimmt nicht ganz. Wenn man während der Inso SChulden macht, kann der Gläubiger sehr wohl vollstrecken. Und diese Schulden dürfen nicht mehr in die Inso. Das heißt, diese bleiben auch nach der RSB bestehen, wenn diese überhaupt noch gewährt wird, was ich nicht glaube.
Die evtl. neuen Schulden haben nichts mit der RSB zu tun!
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 20. Juli 2010, 21:12:28
@fallera: wenn dem so ist, warum will niemand an eine person vermieten, die in der inso ist aber ein sicheres einkommen hat????

 :cry: :cry: :cry:
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: Fallera am 20. Juli 2010, 21:21:29
das verstehe ich auch nicht!
 :dntknw:
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: Hobi am 20. Juli 2010, 21:32:56
@fallera: wenn dem so ist, warum will niemand an eine person vermieten, die in der inso ist aber ein sicheres einkommen hat????

 :ironie:
Bis zum Ablauf der 6 Jahre kann immer noch die RSB versagt werden. Während dieser ganzen Zeit ist der Insolaner in den Augen der Vermieter ein Habenichts, Bettler, Brückenschläfer und...und...und. Erst nach 9 Jahren (6 Jahre Inso+3 Jahre Wartezeit auf Schufa-Löschung) wird der abgerissene Typ wieder zum duldbaren Mitglied der Gesellschaft.
 :thumbup: Merke:
Suche dir Arbeit, Wohnung und Bank. Plane und bemühe dich, nichts davon in den nächsten 9 Jahren aufzugeben und gehe erst dann in die Insolvenz.
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 22. Juli 2010, 19:19:34
hi,

da ich sicher nicht die einzige bin, die wegen der inso keine wohnung kriegt, wollte ich kurz bescheid geben, dass auch das sozialamt nix für mich erreichen konnte.

der sachbearbeiter hat einige grosse genossenschaften in meiner stadt angerufen, überall ein "nein".

leute mit negativer schufa haben noch die möglichkeit das zu verbergen, wenn sie auf nen privatvermieter treffen, der keine selbstauskunft haben möchte, aber wer in inso ist und kein ALG 2 bezieht, der entlarvt sich durch die gehaltsabrechungen, auf denen pfändung/abtretung steht.

es ist zum verzweifeln!

war auch noch bei einer beratungsstelle für frauen in not, auch die konnten zum jetzigen zeitpunkt, rund 6 monate bevor ich meine jetzige wohnung verlieren werde, nichts tun.

eingegriffen wird erst, wenn man schon obdachlos ist und nicht mehr weiss wo hin.

lg.
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: doktor mabuse am 23. Juli 2010, 08:48:55
Hallo Teufeline,

das ist eine sehr verfahrene Situation, aber, gib die Hoffnung noch nicht auf.
Eine andere Möglichkeit wäre, übergangsweise vielleicht in eine (Frauen)WG zu ziehen. Vermieter die WG`s gestatten sind in der Regel sehr flexibel, was Mieter angeht.
Sicher, das kann nur eine Zwischenlösung sein, aber besser, sich mit mehreren eine Wohnung teilen, als erstmal keine zu haben.

Als Adresse habe ich die untenstehende Seite entdeckt, einfach mal schauen.

An die Moderatoren: Dies soll keine Werbung sein, einfach ein Tip

wg-homepages.de ist heute das größte Verzeichnis von Wohngemeinschaften im deutschsprachigen Web. Wozu ist es nötig?

Die Wohngemeinschaft: Sie, kurz WG, ist ein aus der Kommune hervorgegangenes Wohn- und Sozialkonzept der 1970er und 1980er Jahre zur gemeinschaftlichen Nutzung von Wohnräumen, natürlich durch Personen, zwischen denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Bekannt geworden ist die Lebensform durch die damalige 'Kommune 1', dem Vorbildhaus aller 68er. Wohngemeinschaften können zum Einen Zweck- oder Hausgemeinschaften, aber auch Lebensgemeinschaften sein; zu den vielfältigsten Formen gehören dabei die Studenten-WG, die Frauen-WG sowie die Senioren-WG.

WG-Leben stellt zweifellos die interessanteste Lebensform dar. Inzwischen wird diese von vielen WG's im Internet präsentiert. wg-homepages.de möchte dabei das Forum bieten, all diese Websites in einem Verzeichnis anzubieten. Seit September 2000 gibt es nun dieses Verzeichnis.


Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: schwanger, alleinstehend, im insolvenzverfahren - hilfe!!!!!
Beitrag von: teufeline am 24. Juli 2010, 10:26:33
hallo,

hab mir gestern ne wohnung angeguckt. hatte der dame vorab im telefon schon gesagt, dass ich in inso bin. sie sagte, dass das kein problem sei, so lange ich mir die wohnung leisten kann.

nun hat sie mir gestern nen zettel in die hand gedrückt auf dem ich per unterschrift versichern soll, dass gegen mich keine pfändungen oder räumungsklagen vorliegen und dass ich keine EV abgegeben habe.

räumungsklagen liegen keine vor. ist eine inso mit einer EV gleichzusetzen?

ist eine gehaltsabtretung, wie sie in der inso vorhanden ist das selbe wie eine pfändung?

weiss grad nicht, wie ich mich verhalten soll. werd auf jeden fall nochmal auf den zettel schreiben, dass sie vorab über die inso informiert wurde, dass ich jedoch keine mietschulden habe (ein freund von mir hat gestern die restlichen mietschulden, die durch lastschriftwiderruf des treuhänders entstanden waren, beglichen) und sie sich beim vorherigen vermieter erkundigen darf.

mal schauen, wie es weiter geht...

es ist sehr sehr schwer....in meiner stadt bewerben sich viele leute auf eine wohnung und wenn ein vermieter die wahl hat zwischen jemandem, der in inso ist und jemandem, der es nicht ist - bei gleichen oder sogar besseren einkommensverhältnissen - ... dann kann man sich den ausgang denken... :cry:

dass ich schwanger bin, kann ich momentan noch verheimlichen. in ein paar monaten wird es schwierig. genossenschaften isses egal, ob man ein kind kriegt oder hat, aber privatvermieter schauen da schon drauf...und gerade babies und kleinkinder sind nicht so gern gesehen, da sie verdächtigt werden laut zu sein...

heute gucke ich mir eine weitere wohnung an, die von einer älteren dame privat vermietet wird.

auch dieser hab ich vorab telefonisch von meiner inso erzählt. mein eindruck war, dass sie gar nicht weiss, was das ist bzw. was damit verbunden ist....

weiss jemand, was in dem schreiben des treuhänders an den neuen vermieter steht, wenn man umzieht?

ich hoffe, es ist ok, wenn ich den thread hier weiterführe und meine erfahrungen schildere. vielleicht hilft das anderen weiter...

lg.