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Autor Thema: schwanger in der insolvenz  (Gelesen 2035 mal)

marie73

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schwanger in der insolvenz
« am: 17. Dezember 2008, 22:28:36 »

hallo, habe mal eine frage , befinde mich in der iv, nun werde ich auch alleinerziehend sein, ich bin zur zeit berufstätig in teilzeitform, meine frage was dürfen sie mir pfänden wenn die kliene da ist muttergeld kindergeld?????ich werde auf teilzeit weiter hin arbeiten gehen, kann der insovenzberater erwaretn das ich vollzeit arbeite gehe da ich alleinerziehend bin und von daher es nur in teilzeitform arbeiten gehen kann zumindest mal am anfang......welche gelder sind pfändbar ausser mein gehalt....danke euch
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ThoFa

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Re: schwanger in der insolvenz
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2008, 12:52:54 »

Hallo,

mit Geburt haben Sie eine unterhaltspflichtige Person. Damit wäre bei Ihnen erst ab 1.360,00 € etwas pfändbar. Kindergeld zählt genauso wenig dazu, wie Unterhaltszahlungen für das Kind vom Vater.

Von Ihnen kann nicht verlangt werden, dass Sie einen Job ausüben, solange Sie sich um Ihr Kind kümmern müssen. Jedenfalls wäre mir ein solcher Fall noch nicht bekannt.

MfG

ThoFa

P.S.: Es heisst Insolvenzverwalter und nicht Insolvenzberater. 

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