Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nicky am 27. November 2009, 00:29:37
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Hallo,
die Frage ist - denke ich - ein bissl kompliziert. Ich bin jetzt mitten in der Insolvenz, läuft alles ohne Probleme. :wink:
Nun meine Frage: eine gute Freundin von mir hat eine Firma, für die ich hin und wieder mal nen PC repariere. Nun will sie mir eine Art Aufwandsentschädigung dafür bezahlen. Das sind 100 Euro, die mir ihre Buchhaltung auf eine Prepaid-Kreditkarte überweist. Auf dem Kontoauszug geht allerdings nicht hervor, von wem das Geld genau kommt. Falls mich jemand fragt, könnte ich genauso gut sagen, dass ich meine Karte aufgeladen habe, um z. B. eine Bestellung zu bezahlen. Der Buchungstext lautet: Ihre Zahlung - Besten Dank. So stehts auf dem Online-Auszug.
Hinweis: ich hab meinem Insolvenz-Verwalter von dieser Karte berichtet und er hat mir nur gesagt, dass ich mit meinem pfändungsfreien Einkommen machen kann, was ich will, nur wenn ich eine Nebentätigkeit bekomme, muss ich das melden. Logisch, versteht sich von selbst.
Nur meine Freundschafts-Dienste bei der Firma meiner Freundin - könnte das schieflaufen? :gruebel: Es ist keine laufende Sache, nur eben hin und wieder mal.
Danke für Eure Hilfe.
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Warum gibt sie das Geld nicht bar. Dann haben beide kein Problem.
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Das ist eher eine Frage, die das Finanzamt beschäftigen könnte. Da ist dann die Frage ob und wie Ihre Bekannte das durch die Bücher führt. Da kann man dann evt. nicht behaupten, die Karte wurde selbst aufgeladen. Die Ausgabe muss ja die Bekannte auch irgendwie belegen. Das Finanzamt kann über Kontrollmitteilungen heute fast alles nachvollziehen.
Wenn das tatsächlich nur eine Aufwandsentschädigung ist, sprich die Kosten für Fahrt etc. erstattet werden, kann man das auch so deklarieren ob das mit der Höhe und Häufigkeit der Zahlung konform geht, wäre dann aber zu klären.
Barzahlung wäre da sicher einfacher ist aber wenn es rauskommt (was bei bar schwieriger im Nachweis ist) aber unter Umständen auch nicht in Ordnung.
Wenn die Pfändungsfreigrenze auch mit diesen Vergütungen nicht erreicht ist, kann man das doch ganz offiziell zahlen. Da fallen natürlich dann Kosten für die Minijobzentrale für die Bekannte an.
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Vor meinem inneren Auge sehe ich zwei Leute, die gerade an ihrem eigenen Ast sägen.
Ein schönes Bild.
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Mittlerweile haben wir eine andere Lösung gefunden. Meine Bekannte überweist diese Privat-Rechnungen, die ich gestellt habe, auf ihr eigenes Konto. Das ist aber nur ein einziges Mal geschehen.
Sollte es wieder mal zu einem Freundschaftsdienst kommen, will sie Barzahlung machen, aber ich müsste ihr dann wohl eine Barquittung geben. Muss ich dann dort meinen Namen draufschreiben?
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Hallo Nicky,
wenn es ein Freundschaftsdienst ist, sollte auch nichts "quittiert" werden, wozu?
Entweder man mauschelt so ein Ding ohne großen HickHack, oder lässt es. Vertrauen gegen Vertrauen ist angesagt, einfordern lässt sich bei solch einer Konstellation eh`nichts. Es profitieren schliesslich beide Seiten und ich hätte ein komisches Gefühl, wenn ich einem Freund irgendwas "unterschreiben" sollte....
Gruß,
Doktor Mabuse