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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Schweizer Konto  (Gelesen 3132 mal)

zigan

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Schweizer Konto
« am: 26. März 2009, 09:01:24 »

Hallo Leute,

ich bin seid Februar 2009 in einem Insolvenzverfahren und möchte wissen ob ich meinem IV mein schweizer Konto angeben muss/soll.
Ich hab das Konto vor ca. 1 Jahr eröffnet und wollte darauf für meine 2 Kinder Geld sparen.
Zur Zeit sind da ca. 50 Euro drauf, also nicht der Rede wert.

Wie verhällt es sich denn?
1. Mus ich es angeben?
2. Findet der IV es selber heraus?
3. Und wenn ja was passiert dann?

Vielen Dank für Eure Tipps.
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zigan

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Re: Schweizer Konto
« Antwort #1 am: 26. März 2009, 14:19:37 »

Weiß denn niemand was dazu ?
Oder bin ich einfach zu ungeduldig ? ;)
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foxtra

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Re: Schweizer Konto
« Antwort #2 am: 26. März 2009, 15:02:08 »

vielleicht ein klein wenig zu ungeduldig  :wink:

Wenn Sie seit 02/09 im Inso sind, hätten Sie das Konto meiner Meinung nach in jedem Fall angeben müssen. Auch wenn nicht viel drauf ist, es zählt zu Ihrem Vermögen. Ob der IV es selbst herausfindet, weiß ich nicht, wenn ja, könnte es u.U. schwierig für Sie werden, da Sie beim Antrag unvollständige Angaben gemacht haben.
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zigan

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Re: Schweizer Konto
« Antwort #3 am: 26. März 2009, 17:23:31 »

Danke Foxtra,

habe eben bei der Bank in der Schweiz angerufen und direkt gefragt ob ein IV aus Deutschland das Konto in der Schweiz ausfindig machen kann.
Die gute Dame sagte folgendes:

"Wenn ein IV anfragen würde ob von einem Schuldner XYZ bei der Bank ein Konto geführt wird, würde er keine Informationen erhalten.
Nur wenn ein dringender Verdacht wegen Steuerhinterziehung o.ä. besteht und ein Gerichtsbeschluß vorgelegt wird, mus die Bank mit der Sprache rausrücken."

Also gebe ich doch das Konto nicht an, vielleicht brauch ich es ja mal, denn in Deutschland kriegst ja nur noch mühsehlig eins wenn man Insolvent ist.

Sollte jemand was anderes dazu wissen bin ich natürlich für Ratschläge dankbar.

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Sash85

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Re: Schweizer Konto
« Antwort #4 am: 26. März 2009, 19:19:03 »

hallo,

Ich würde das konto schliesen um ärger zu vermeiden.
wir sparen ca. 20€ im monat für unseren kleinen sohn alerdings hat uns dafür die schwiegermutter ein konto aufgemacht da wir angst haben das die gläubiger an das geld von unserem sohn gehen.


gruß
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foxtra

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Re: Schweizer Konto
« Antwort #5 am: 26. März 2009, 19:26:40 »

Hallo Zigan,

es ist Ihre Entscheidung, die ich allerdings noch einmal genau überdenken würde. Wenn Sie das Konto verheimlichen, könnte dies meiner Meinung nach als Insolvenzbetrug gelten. Wie schon gesagt, auch, wenn nicht viel auf dem Konto ist, es ist Teil Ihres Vermögens und dieses müssen Sie LÜCKENLOS angeben, sonst machen Sie sich strafbar. Und wie der Teufel es will, vielleicht kommt es eines Tages ans Licht, und dann? Wollen Sie nicht während des gesamten Verfahrens, einschließlich WVP, also mindestens 6 Jahre, ruhig schlafen können? Oder immer in der Angst leben, Ihr Schweizer Konto mit ein paar Kröten darauf könnte Ihnen die WVP und damit Ihre Zukunft kaputt machen?
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paps

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Re: Schweizer Konto
« Antwort #6 am: 26. März 2009, 21:36:13 »

Nur mal so als Gedankenanstoß; in einer ,ach so anonymen Forenwelt, schlummern doch manche Gefahren:

Also ich halte die Anfrage hier für gefährlicher, als die Möglichkleit dass der IV was mitbekommt.

Ich kenne ihr Insolvenzgericht, ich weis wann Sie Eröffnung hatten, ich kenne ihr ungefähres Alter und den Wohnort.

Wenn ich GL wäre wäre ihr Verfahren bereits vorzeitig wegen falscher Angaben  beendet.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

ThoFa

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Re: Schweizer Konto
« Antwort #7 am: 27. März 2009, 07:26:48 »

... könnte dies meiner Meinung nach als Insolvenzbetrug gelten.
Was soll das sein ? Insolvenzbetrug ?

Wollen Sie nicht während des gesamten Verfahrens, einschließlich WVP, also mindestens 6 Jahre, ruhig schlafen können?

Die Gefahr besteht nur während der eigentlichen Insolvenz und nicht mehr in der WVP.

Allgemein ist zu sagen, dass ich hier ganz vorsichtig wäre vorschnell den Rat zu geben, dieses Konto "nachzumelden". Wenn der TE im IK Verfahren ist, führt dies ganz schnell zur Versagung der RSB.

MfG

ThoFa

 
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foxtra

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Re: Schweizer Konto
« Antwort #8 am: 27. März 2009, 07:46:38 »

... könnte dies meiner Meinung nach als Insolvenzbetrug gelten.
Was soll das sein ? Insolvenzbetrug ?

sh. u.a. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html oder hier:  http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=16625&ccheck=1


Allgemein ist zu sagen, dass ich hier ganz vorsichtig wäre vorschnell den Rat zu geben, dieses Konto "nachzumelden". Wenn der TE im IK Verfahren ist, führt dies ganz schnell zur Versagung der RSB.
 

Danke Thofa, darüber habe ich nicht nachgedacht.  :rougi:
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ThoFa

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Re: Schweizer Konto
« Antwort #9 am: 27. März 2009, 08:17:36 »

Hallo,

sh. u.a. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__283.html

na sehen Sie, geht doch. ;)

Man sollte Begriffe verwenden, die es auch gibt, dann versteht es auch jeder.

MfG

ThoFa
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