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Autor Thema: Schwerbehindertenrecht während Inso  (Gelesen 1787 mal)

Sannypless

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Schwerbehindertenrecht während Inso
« am: 08. Juli 2013, 12:14:09 »


Mein LG kommt leider um die Inso nicht mehr rum  :fuchsteufelswild:
Da in Bayern ja leider gottes nun auch die Insolvenzen auch noch über die Beratungsstellen Caritas laufen und dort keiner weiter weiß hoffe ich hier nun auf Abhilfe oder Tipps.

Mein LG ist derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis.
Schwerstbehinderung liegt zu 70% mit Schwerbehindertenausweis vor .

Gibt es nun Unterschiede zw. Inso´s mit Schwerbehinderung bzw. wenn man nur Schuldner ist?

Laut Auskunft der Caritas ist mein Lg nicht dazu verpflichtet vollzeit zu arbeiten, aber eine Verringerung seiner Arbeitszeit hätte auch nun den Umkehrschluss dass weniger Rentenbeiträge in seine Rentenkasse fliesen.?

Wie wird die Pfändungstabelle angesetzt?

Freue mich über Feedback.

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eidechse

Re: Schwerbehindertenrecht während Inso
« Antwort #1 am: 08. Juli 2013, 16:45:54 »

Für die Anwendung der Pfändungstabelle ist es egal, ob der Schuldner Schwerbehindert ist oder nicht. Ob vom Schuldner verlangt werden kann Vollzeit zu arbeiten, kommt auf den Einzelfall an. Das vorliegen eines GdB von 70 sagt für sich noch nichts dazu aus, ob Vollzeit Arbeit zumutbar ist oder nicht.
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Der_Alte

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Re: Schwerbehindertenrecht während Inso
« Antwort #2 am: 08. Juli 2013, 18:03:48 »

Für die besonderen finanziellen Bedürfnisse eines Schwerbehinderten kann das Gericht auf Antrag einen anderen Pfändungsbetrag festsetzen (§ 850 f ZPO).
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HausH

Re: Schwerbehindertenrecht während Inso
« Antwort #3 am: 08. Juli 2013, 18:46:30 »

@ der alte,

das hatte ich auch versucht, habe ja 2 zu 100% schwerbeschädigte in meiner Familie (Frau und Sohn). Das Gericht hat meinen Antrag abgelehnt, weil es mir unmöglich war den tatsächlichen finanziellen aufwand nachzuweisen.

Ich war dazu tatsächlich nicht in der Lage, mein Sohn ist seit geburt zu 100% schwerbehindert, die Kosten die wir nur Aufgrund seiner Krankheit haben, sind inzwischen mit unserem Monatsbudget verschmolzen. Seit 2 Jahren ist jetzt meine Frau noch krank, wie soll ich die Kosten denn in der Praxis trennen?

Hier trifft man wieder einmal auf ein Bürokratiemonster, lächelt im besten Fall darüber und das war es. So hab ich das zumindest gemacht.

gruß von HausH
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Sannypless

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Re: Schwerbehindertenrecht während Inso
« Antwort #4 am: 09. Juli 2013, 07:55:34 »

Danke für eure Antworten.

Eure Aussagen spiegeln genau das eigentlich womit wir schon gerechnet haben.

Da die Betreuung bei uns bzw. bei meinem LG über die Caritas läuft sind wir rechtlich sehr schlecht bis gar net beraten. Helfen kann und will uns dort nämlich auch keiner.

Aber den rest kann ich ja dann mit TH auskatteln bzw. anfragen.

Vielen Dank nochmals für eure Antworten
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