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Autor Thema: Sehr hohes Einkommen - wie damit umgehen?  (Gelesen 1883 mal)

Kovu77

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Sehr hohes Einkommen - wie damit umgehen?
« am: 24. Mai 2015, 21:13:45 »

Hallo,

ich bin grade in der Vorbereitung der Plannung für meine Insolvenz, welche wohl absolut nunvermeidbar scheint derzeit.

Ich habe aber ein wahrscheinlich vergleichbar hohes Einkommen (Alles Nettoangaben):
- Selbstständigkeit A cirka 500€ / Moant
- Festanstellung B cirka 2200€ / monat
- Selbstsätndigkeit C cirka 300€ / Monat
- Nebentätigkeit D cirka 150€ / Monat

Ja, ich arbeite knapp 70 Stunden / Woche und mag das auch so wie es ist eigentlich sehr gerne...
Die Frage ist, da ich, soweit ich das verstanden habe, nur eine Festbetrag von knapp 1000€ behalten darf und trotz der hohen Möglichkeit der Abzahlung keine Absehbarkeit da ist, dass ich irgendwie die Insolvenz vermeiden könnte - kann ich doch eigentlich A, C und D kündigen / sein lassen und meinen Job bei B mit regulären 40 Stunden / Woche machen und fertig, oder?
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HausH

Re: Sehr hohes Einkommen - wie damit umgehen?
« Antwort #1 am: 24. Mai 2015, 22:43:10 »

 :hi:,

deine Vermutung ist nicht ganz richtig, es wird nach aktueller Pfändungstabelle einbehalten. Wenn du 2200 Netto verdienst und für niemanden Unterhalt leisten musst, gibst du 808,47 € ab. Bei z.B. 3200 € müsstest du unter den selben Voraussetzungen  1508,47 € abgeben. Ab Juli gibt es aber eine neue Tabelle.

gruß von Haush
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Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Wandervogel

Re: Sehr hohes Einkommen - wie damit umgehen?
« Antwort #2 am: 24. Mai 2015, 22:52:49 »

Sollte es sich um ein Nettoeinkommen von 2200 Euro handeln und liegen keine Unterhaltsverpflichtungen vor, dann wird davon ein Betrag von ca. 790 Euro an den TH ausgekehrt. Es blieben also knapp über 1400 Euro Einkommen vom Arbeitslohn übrig.

Die Abtretung (sog. Pfändung) wird immer vom Nettoeinkommen des Arbeitnehmers nach der Lohnpfändungstabelle berechnet. Faustregel bei 0 Unterhaltspflichten: Freibetrag zzgl. 30% das darüber hinaus erzielten Nettos bleiben beim Schuldner.

Mit dem selbständigen Einkommen ist das so eine Sache. Im eröffneten Insolvenzverfahren ist das erstmal einfach sog. Masse, d.h. es fließt dem TH zu. Hier liegt nun die Besonderheit vor, dass der Erwerbsobliegenheit schon Genüge getan ist. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass zusätzliches Einkommen generiert wird.

Ich denke, ich würde mit dem TH nach Insolvenzeröffnung darüber reden und ihm im Interesse der Gläubiger (und in seinem natürlich auch, weil er ja an den Einnahmen beteiligt ist) anbieten, dass man sich den Gewinn (!) aus den selbständigen Nebentätigkeiten teilen könne. Du selbst brauchst ja auch eine Motivation, die Sache so durchzuziehen.

Wenn er und die Gläubiger sich darauf einlassen können, kannst du ja weiter mit deinen 70 Stunden machen, ansonsten macht es keinen Sinn für dich. Außer wiederum, wenn du Aussicht hast, durch die zusätzlich erzielten Pfändungsbeiträge deine Insolvenz vorzeitig zu beenden.

Ob und wie so eine Lösung rechtlich im eröffneten Verfahren sauber geregelt werden kann, weiß ich allerdings nicht. In der Wohlverhaltensphase sieht die Sache dann schon wieder günstiger aus. Aber vorher muss man erst durch das Verfahren.
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Kovu77

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Re: Sehr hohes Einkommen - wie damit umgehen?
« Antwort #3 am: 24. Mai 2015, 23:13:56 »

Danke für die Informationen :)
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insolvenzmensch

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Re: Sehr hohes Einkommen - wie damit umgehen?
« Antwort #4 am: 25. Mai 2015, 15:30:12 »

In meiner PI wurde die Selbstständigkeit durch meinen TH ausgeklammert. Das heißt, ich kann theoretisch 5.000 EUR selbstständig verdienen, ohne es an den TH auszuschütten. Natürlich bin ich neben der Selbstständigkeit aktuell mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von 40h inkl. Pfändung "belastet".
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