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Autor Thema: Sehr schlechte Nachricht und eine Gute  (Gelesen 1463 mal)

Hautnah

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Sehr schlechte Nachricht und eine Gute
« am: 11. Juni 2008, 16:09:50 »

Guten Tag,

ich muß mich mal wider hier her wenden.
Habe 2002 einen Vertrag geschlossen, derfür meine Tochter, damals 13, für eine Gruppe zum Abnehmen.
Da ich in der Inso bin ist dies auch dazu gefallen.
Nun kam ein Schreiben vor ein paar Wochen, wo meine Tochter aufgefordert worden ist den Betrag zu zahlen, da ja bei mir nichts mehr zu holen ist.
Sie ist jetzt 19.
Hatte das alles dem RA gesendet, nach dem ich das telefonisch besprochen habe.
Er wollte da ein Schreiben aufzetzen, da Er der Meinung war das das nicht rechtens wär.
Heute war der OGV da und wollte von meiner Tochter über 1000.- Euro Vollstrecken.

Habe den RA angerufen und aufeimal weiß Er von alledem nichts mehr. Er hat sich nicht darum gekümmert.
Habe dann bei dem Verein angerufen um zu Erfahren wer in so eien Vertrag gesetzt wird.
Also ich und die Tochter wird nur als Patientin benannt.
Das ganze ist jetzt ca. 4-6 Wochen her.
Was kann ich jetzt tun??

Rufe heute Abend beim OGV an um genaueres zu Erfahren.

Das nächste ist, der Antrag auf Inso und Restschuldbefreiung für meinen Mann wurde vom Gericht als zurückgenommen behandelt, da der RA die Unterlagen nicht komplett die das Gericht bis zu einem bestimmten Termin haben wollte eingereicht hat.
Bei Nachfrage heute sagt der RA er habe alles eingereicht.
Was jetzt???

Aber eins ist Gut, die Rückbuchungen die der TH gemacht hat vom Strom und Gas Anbieter muß Er zurück überweisen, da der Rechtspfleger nicht damit Einverstanden war, das damit Gelder zur Masse gezogen werden und gleichzeitig ander Schulden damit aufgemacht werden.
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Feuerwald

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Re: Sehr schlechte Nachricht und eine Gute
« Antwort #1 am: 11. Juni 2008, 16:36:26 »

Habe 2002 einen Vertrag geschlossen, derfür meine Tochter, damals 13, für eine Gruppe zum Abnehmen.


Da ich in der Inso bin ist dies auch dazu gefallen.

-> will heißen, diese Forderung wurde zur Insolvenztabelle angemeldet?


Nun kam ein Schreiben vor ein paar Wochen, wo meine Tochter aufgefordert worden ist den Betrag zu zahlen, da ja bei mir nichts mehr zu holen ist.


-> was war das für eine Schreiben ? Gerichtlicher Mahnbescheid ?

 
Hatte das alles dem RA gesendet, nach dem ich das telefonisch besprochen habe. Er wollte da ein Schreiben aufzetzen, da Er der Meinung war das das nicht rechtens wär.

-> RA = Ihr  Treuhänder ? Der wäre für die Belange Ihrer Tochter sicherlich nicht zuständig gewesen.


Heute war der OGV da und wollte von meiner Tochter über 1000.- Euro Vollstrecken.

-> nun bitte ganz genau schreiben, was da alles vorliegt ? Wurden sowohl Mahn- wie auch Vollstreckungsbescheid an Ihre volljährige Tochter zugestellt? Wann genau?  Nur so lässt sich der Auftritt des OGV erklären.


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Hautnah

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Re: Sehr schlechte Nachricht und eine Gute
« Antwort #2 am: 11. Juni 2008, 17:22:19 »

Hallo Feuerwald,

die Forderung habe ich mit angegeben bei der Inso.Um in die Inso zu gehen hatten wir uns einen Anwalt genommen.Er erstellteden Inso- Antrag mit uns,und alleswas dazu gehört.

Nein kein Gerichtliches Schreiben.
Der Verein schrieb meine Tochter an, das ich nicht zahlen könnte und Sie die offene Forderung begleichen soll.
RA ist nicht Treuhänder. Da ich das ja angemeldet hatte , habe ich mich mit dem RA des wegen in Verbindung gesetzt und Ihm gesagt,dasdiese Forderung ja bei meiner Tabelle ist und jetzt wirdversucht über meine Tochter das Geld zu bekommen.

Ich sollte dem RA alles schicken, das habe ich dann auch getan.
Er wollte sich darum Kümmern.

Ich bin so Durcheinander, ich glaube dann kam auch ein Vollstreckungsbescheid, den ich auch direkt an den RA weiterleitete.

Das ist wie gesagt schon eine Zeit jetzt her.
Ja und nun kam der OGV.

Also RA angerufen, Er weiß von nichts mehr, die Tochter müßte zahlen und soll mir überlegen ob ich Klagen will , dann nur mit Vorkasse. Papiere sind verschwunden, obwohl der RA einen ganzen Stoß bekam, aber das andere ist alles da.

Bei meiner Inso hat Er vergessen den Stundungsantrag mit zu schicken, da kam erts mal vom Gericht ein Zahlungsbefehl von 6.000 Euro usw. :neutral:
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