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Autor Thema: seit 2005 in der PI, noch keine WP, zuwenig gezahlt  (Gelesen 1641 mal)

whiteflowerxx

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seit 2005 in der PI, noch keine WP, zuwenig gezahlt
« am: 21. März 2009, 20:44:13 »

Guten Abend,

ich bin seit 2005 in der PI, die Wohlverhaltensperiode hat noch nicht begonnen, da mein IV sich an zwei kleinen Grundstücken (Wert je ca. 200 € aufhielt.)
Ich hatte mich 2007 nach Absprache mit ihm selbstständig gemacht, da ich vorher ALG2 bezog und keinen Job fand. ENde 2007 war ich dann auch Arge-frei, habe allerdings kein Geld an den IV überwiesen. Ab Juni 2008 war ich fest angestellt bei einem meiner ehemaligen Kunden, ich habe die ersten 3 Monate selbst den Betrag, der laut Pfändungstabelle abgegeben werden muss, an den IV überwiesen. Davon abgezogen hatte ich noch Kosten, die aus meiner Selbständigkeit resultierten.
Ab September letzten Jahres war ich erkrankt, ab Oktober 2008 krank geschrieben und ab November im Krankengeldbezug. Da ich an starken Depressionen litt. konnte ich mich um meine Angelegenheiten nicht mehr kümmern. Ich habe nichts von dem voll ausgezahlten Geld an den IV überwiesen, auch nichts vom Krankengeld.
Im Februar ging es mir langsam wieder besser, ich habe dann dem IV Infos zur Festanstellung (die ich vorher telefonisch gemeldet hatte) geschickt.
Vor ein paar Tagen bekam ich jetzt ein Schreiben mit der Forderung, für September an weiterzuzahlen. Er schrieb auch, das ich für die Zeit der Selbständigkeit noch was zahlen muss.Ich habe aber das Geld nicht mehr.  Ich habe es ausgegeben, aber ich weiss gar nicht mal, für was.

Was kann mir jetzt passieren? Mit was muss ich rechnen, wenn ich das Geld nicht irgendwie aufbringen kann?

Ich bin ziemlich verzweifelt und bin für eine Antwort sehr dankbar
Gruss Whiteflower
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whiteflowerxx

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Re: seit 2005 in der PI, noch keine WP, zuwenig gezahlt
« Antwort #1 am: 24. März 2009, 14:38:14 »

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar
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paps

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Re: seit 2005 in der PI, noch keine WP, zuwenig gezahlt
« Antwort #2 am: 24. März 2009, 20:08:55 »

Da sie noch im Verfahren sind, sollten Sie als erstes eine monatliche Aufstellung mit den Brutto/Nettobezügen und pfändbaren Beträgen machen.

Danach müßte man sehen, wie die pfändbaren Beträge zum IV kommen.
GGf. Ratenzahlung über den pfändbaren Betrag hinaus anbieten.

Finden Sie keine Einigung, wird es zur Einstellung des Verfahrens kommen und Sie müßten von vorne beginnen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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whiteflowerxx

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Re: seit 2005 in der PI, noch keine WP, zuwenig gezahlt
« Antwort #3 am: 26. März 2009, 20:48:29 »

Vielen Dank für Ihre Antwort, die Aufstellung werde ich gleich erstellen.
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