Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Paribas am 06. Juni 2008, 01:30:27

Titel: Selbständig - Schulden aus Zeit VOR Selbständigkeit - was nun?
Beitrag von: Paribas am 06. Juni 2008, 01:30:27
Guten Tag,


seit nicht all zu langer Zeit bin ich selbständig tätig - kann soweit auch davon leben.

Das Problem ist nun, dass ich Schulden aus der Zeit VOR meiner Selbständigkeit habe.

Da diese nicht unerheblich sind und ich mit meinem Einkommen auch nix abzahlen kann, würde ich im Fall Angestellter zu sein den Schritt der "Privatinsolvenz" machen.

Das kommt ja in meinem Fall nun nicht mehr in Frage, wenn ich das richtig sehe...? Bliebe nur die Regelinsolvenz - was mit aber irgendwie nicht logisch erscheint, da die Schulden mich persönlich betreffen. Aber da ich Einzelunternehmer bin, ist das egal,oder?

Wie wäre das mit der Regelinsolvenz - Insolvenzverwalter, der dann mein ganzes Inventar verhökert und ich darf nicht weitermachen? Wie läuft denn sowas ab? Gewerbe abmelden?


Das wäre ziemlich unschön, da ich mit meiner "Firma" (die es als Einzelunternehmen ja streng genommen nicht ist) noch keine Bruchlandung gemacht habe....

Mal um die Ecke gedacht: wenn ich das Gewerbe nun abmelden und mich arbeitslos melden würde, dann würde das Verbraucherinsolvenzverfahren ja möglich sein. Wenn dies dann läuft, kann ich dann wieder ein Gewerbe anmelden?


Bin irgendwie echt ratlos, was ich machen soll.


Viele Grüße!
Titel: Re: Selbständig - Schulden aus Zeit VOR Selbständigkeit - was nun?
Beitrag von: lucca_m am 06. Juni 2008, 08:02:10
Ein Regelinsolvenzverfahren ist in den allermeisten Fällen einem Verbraucherinsolvenzverfahren vorzuziehen. Ein IV wird in der Regel Ihr "Inventar" nicht verhökern, solange Sie es zur Ausübung Ihrer Selbständigkeit benötigen. Und ja, Sie können in der Insolvenz Ihr Gewerbe weiter betreiben, sogar ohne Einschränkungen.

Melden Sie daher nicht Ihr Gewerbe ab!

Da Sie Einzelunternehmer sind, - richtig: keine Firma - wird kein Unterschied zwischen privaten und betrieblichen Verbindlichkeiten gemacht. Alle werden durch die Insolvenz erfasst.

Wie Sie das ganze jetzt angehen sollen, steht ausführlich in zahlreichen Beiträgen hier im Forum.