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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.  (Gelesen 8003 mal)

DarkAngel35

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Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« am: 11. Mai 2010, 13:37:21 »

Hallo ihr... :hi:

ich bin z.Zt. noch selbständig, aber leider kann ich damit meine Privaten und geschäftlichen Kosten nicht mehr decken und stehe vor der grossen Entscheidung ob ich nun doch Insolvenz anmelde oder nicht, denn ich denke ich werde es so nicht schaffen.Ich würde meine aktuellen Schulden (privat und Geschäft) auf ca. 23.000 - 26.000 euro betiteln.Mein Problem sind momentan die Steuerschulden für´s Geschäft und auch für Privat.Ich habe die EK Steuer 08 schon stunden lassen.WEiss aber nicht ob ich es tatsächlich schaffe sie zu zahlen.

Mein Schuldnerberater, bei dem ich nächste Woche einen Termin habe, rät mir das Gewerbe abzumelden und dann Privatinsolvenz anzumelden.Aber was mache ich dann?Ich möchte ja arbeiten.Am liebsten wäre mir die Regelinsolvenz damit ich weiterarbeiten kann. Aber die Frage ist was wäre besser? Vielleicht hat jemand nen Rat der in der ähnlichen oder gleichen Situation ist/war.

Vielen dank schonmal...
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makro

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #1 am: 11. Mai 2010, 15:15:40 »

Als Selbständige bzw. ehemals Selbständige ist es immer eine Regelinsolnez!
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Feuerwald

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #2 am: 11. Mai 2010, 16:54:54 »

Als Selbständige

- ja

bzw. ehemals Selbständige ist es immer eine Regelinsolnez!

- nein, da kommt's drauf an -> 304 InsO
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

DarkAngel35

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #3 am: 11. Mai 2010, 21:18:54 »

Hallo Ihr...

danke für die Antworten.Soweit ich informiert bin müsste ich mein Gewerbe abmelden und dann in die Privatinsolvenz gehen zu können.Dann könnte ich ja auch gleich in die Regelinsolvenz gehen und mein Gewerbe angemeldet lassen.Mein Schuldnerberater hat es mir so gesagt das ich schon PI anmelden kann, aber vorher das Gewerbe abmelden muss.  :gruebel:
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Inso-was-nun

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #4 am: 12. Mai 2010, 00:17:13 »

Mein Schuldnerberater hat es mir so gesagt ...

Immer erst hier informieren. Ich habe an so eine Figur sehr viel Geld verloren weil er sich anmasste, gewisse Dinge nach Gutdünken und insbesonders ohne genaues Prüfen beurteilt hat. Ausserdem ist es für Sie nicht gerade sinnvoll mehr oder weniger handlungsgesteuert wie ein Lemming den Empfehlungen Ihres Beraters hinterherzulaufen. Verklagen auf Schadensersatz kann man die größtenteils nicht, weil das Geld verbraten und der Nachweis für die Ursächlichkeit des weiteren Scheiterns wegen Beratungsfehlern schwer nachweisbar ist.

Eigentlich müsste es bei Ihrer Schuldensumme auch ohne Berater gehen. Wäre ich früher hier eingestiegen, für das gesparte Geld hätte ich mir und den PWN-Top-Beitrags-Postern einen netten Urlaub sponsorn können.  :thumbup: Jetzt ist's verbraten und weggepfändet, das geniale Konstrukt des Beraters vom Treuhänder schnell erkannt und ich um einige Euronen ärmer und Erfahrungen reicher bin.

Hier zu §304 InsO lesen:

http://www.insolvenzrecht.de/fileadmin/dokumente/arbeitshilfen/304-regel-verbraucherins.pdf
« Letzte Änderung: 12. Mai 2010, 07:36:51 von Inso-was-nun »
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lucca_m

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #5 am: 12. Mai 2010, 09:24:50 »

In die Insolvenz immer mit Gewerbe. Danach können Sie immer noch abmelden oder es weiter betreiben.

FAlls Sie weiter betreiben möchten und ihr Gewerbe tatsächl fortführungswürdig ist, sollte sie mit einer vernünftigen Beratung auch an das gewünschte Ziuel kommen. Hier im Forum sich zu informieren ist schon mal ein großer Bonus. Ein effiziente Begleitung vor- und während des Verfahrens wird es aber nicht ersetzen können.

Ob ein Berater benötigt wird, hängt definitiv nicht von der Schuldsumme ab! Entscheidend ist, wie es weitergehen soll. Mit oder ohne Gewerbe. Soclhe existentiellen Fragen sollten vor Antragsstellung beantwortet werden können.
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DarkAngel35

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #6 am: 12. Mai 2010, 12:05:01 »

Hallo...

nun bin ich echt verwirrt... :sad: was mach ich denn nun? Wenn ich nächste Woche Termin beim Schuldnerberater habe, was sage ich ihm? Was ich an der ganzen Sache etwas paradox finde, ist die Tatsache das ich ja noch selbständig bin und es auch weitermachen möchte.Zumindest vorerst. Die Frage die sich mir stellt ist, wie läuft es weiter wenn ich zunächst in die Regelinsolvenz gehe mich aber nach sagen wir mal 1 Jahr entschliesse doch mein Gewerbe abzumelden. Bleibe ich dann dann in der Regelinso oder komme ich automatisch in die Privatinso? So langsam sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...  :puzzled: der Schuldnerbetrater sagte mir damals schon das ne Regelinso viel teurer und aufwendiger wäre. Ich betreibe ein Nagelstudio...soll ich doch den Schritt mit Gewerbe wagen oder besser nicht?HHiiilllffffeeee..... :cry:

P.s. wenn ich das Gewerbe abmelde dann sitze ich erstmal bei Harz4 und muss mir nen neuen Job suchen.Ob ich den finde ist die andere Frage...momentan habe ich ja noch arbeit. Vielleicht würde die ja reichen um meine Schulden zu zahlen und trotzdem Geld zu verdienen...
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Leopold Bloom

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #7 am: 12. Mai 2010, 13:28:08 »

Hallo...

nun bin ich echt verwirrt... :sad: was mach ich denn nun? Wenn ich nächste Woche Termin beim Schuldnerberater habe, was sage ich ihm?

Du sagst ihm, dass du selbstverständlich dein Gewerbe aufgeben wirst, sobald er dir einen Angestelltenjob nachweist und dir ein vom Arbeitgeber unterschriebener  Arbeitsvertrag vorliegt. Aber nicht eher.

Was ich an der ganzen Sache etwas paradox finde, ist die Tatsache das ich ja noch selbständig bin und es auch weitermachen möchte. Zumindest vorerst.

Dein Schuldnerberater hat anscheinend das Grundgesetz "verbessert". Frag ihn doch mal nach seiner Version des Grundgesetzes, die er für gültig hält.
(aber wenn du Wert legst auf ein weiterhin gutes Verhältnis, dann sprichst du die Frage besser nicht aus, aber behalte sie im Hinterkopf. Die ganzen Gesetzesverbesserer, die sich ihre eigenen Gesetze nach ihrem Gusto zimmern, können echt nervig sein)


Die Frage die sich mir stellt ist, wie läuft es weiter wenn ich zunächst in die Regelinsolvenz gehe mich aber nach sagen wir mal 1 Jahr entschliesse doch mein Gewerbe abzumelden. Bleibe ich dann dann in der Regelinso

M.W. bleibst du in der Regelinso. Und sei froh darüber.

oder komme ich automatisch in die Privatinso? So langsam sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr...  :puzzled: der Schuldnerbetrater sagte mir damals schon das ne Regelinso viel teurer und aufwendiger wäre.

Frag ihn doch am besten nach einem Beleg.
Er soll dir eine Kostenaufstellung Regelinso und zum Vergleich eine Aufstellung Privatinso machen.



Ich betreibe ein Nagelstudio...soll ich doch den Schritt mit Gewerbe wagen oder besser nicht?HHiiilllffffeeee..... :cry:

So, wie sich das liest, liegt dir etwa an deinem Gewerbe.

Aber es kommen zu wenig Kunden und/oder die Auftragswerte sind zu niedrig.
Also klassischer Fall für eine Beratung:
Wie kannst du die Kundenfrequenz erhöhen?
Wie kannst du den durschschntittlichen Auftragswert erhöhen?
Du solltest dich um eine (geförderte, also für dich kostenneutrale) Beratung bemühen.
Aber Vorsicht!
Ein Berater ist jemand, der zwar 50 Stellungen kennt,aber kein einziges Mädchen.
Nicht dass du genauso fehlberaten wirst wie von deinem Schuldnerberater.



P.s. wenn ich das Gewerbe abmelde dann sitze ich erstmal bei Harz4

[i]Du kannst auch Hartz IV beantragen mit deinem Gewerbe. Du brauchst den letzten Steuerbescheid und eine aktuelle BWA.
Antrag am besten übervorgestern stellen.
Für einen Antrag genügt ein hangeschriebener Zettel:
Beantrage Hilfe zum Lebensunterhalt, Ort, Datum Unterschrift.
Rest hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html
Die können dich evtl. sogar beraten (aber immer Obiges beachten!)
[/i]

und muss mir nen neuen Job suchen.Ob ich den finde ist die andere Frage...momentan habe ich ja noch arbeit.
Vielleicht würde die ja reichen um meine Schulden zu zahlen und trotzdem Geld zu verdienen...

Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 12. Mai 2010, 13:47:29 von Leopold Bloom »
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DarkAngel35

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #8 am: 13. Mai 2010, 15:32:45 »

Hallo... :hi:

nochmals vielen Dank für die Antworten.

Könnte mir mal jemand erklären warum mir der InsoBerater rät, mein Gewerbe abzumelden?Evlt. aus dem Grund das mein Einkommen nicht ausreichen wird? Er persönlich würde doch auch daran verdienen.Oder sehe ich da was falsch?  :dntknw: Werde ja am Dienstag zu ihm fahren und mir nochmal genau von IHM erklären lassen warum er es besser findet in die Privatinso zu gehen statt mein Gewerbe weiterzumachen...Die Frage die sich mir auch stellt ist, was lässt mir der Treuhänder überhaupt zum Leben?Also momentan habe ich noch keinerlei Mahnbescheide o.ä bekommen, was sich aber die nächste Zeit ändern könnte.Z.b. FInanzamt.Da habe ich noch EK Schulden in Höhe von 1.700 Euro die mir mit mtl. 250 Euro gestundet wurden aber noch Ust. 1. Quartal und ab Juni nochmals EK Vorrausszahlungen. Weiterhin noch KRankenkassenbeiträge von fast 1.000 Euro.Ich weiss überhaupt nicht wie ich das alles schaffen soll/kann... :sad:
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Dauerstress

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #9 am: 13. Mai 2010, 21:11:14 »

Die Frage, die Sie sich stellen sollten ist: "Verdiene ich mit meinem Gewerbe genug Geld zum Leben?". Auf gut Deutsch, arbeiten Sie kostendeckend und habe ngenug zum Leben übrig und woher kommen Ihre Schulden?
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DarkAngel35

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #10 am: 14. Mai 2010, 08:59:02 »

Die Frage, die Sie sich stellen sollten ist: "Verdiene ich mit meinem Gewerbe genug Geld zum Leben?". Auf gut Deutsch, arbeiten Sie kostendeckend und habe ngenug zum Leben übrig  ...dazu werde ich mir am WE mal eine Kostenaufstellung machen, die muss ich ja eh zum Schuldnerberater mitnehmen...
und woher kommen Ihre Schulden?Sowohl privat als auch geschäftlich...
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DarkAngel35

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #11 am: 21. Mai 2010, 19:34:29 »

Hallo Forum,

hatte am Dienstag Termin beim Insolvenzberater und ich werde nun in die Privatinso gehen.  :sad: es geht nicht anders.Habe mein Gewerbe für den 31.5. abgemeldet.Bin seit heute bei der ARGE gemeldet. :heulen: das war für mich echt schon ein Gang nach Kanossa...man kommt sich vor wei ein Bettler...Naja, immerhin bekomme ich nun Geld.Da werden aber wohl noch einige Probleme auf mich zukommen.Ich dachte wenn ich kein Gewerbe mehr habe und bei der ARGE sitze dann bin ich über die wieder pflichtversichert.Leider falsch gedacht.Solange ich bei der ARGE bin kann ich nicht aus der PKV raus...werde wohl meinen Beitrag runtersetzen müssen.Habe aber noch offene Beiträge bei denen.Bin echt gespannt wie das gehen soll. :gruebel: bin momentan echt überfordert mit der Situation.  :cry:
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deagle

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #12 am: 21. Mai 2010, 19:43:49 »

Warum bist Du nicht so verfahren wie weiter oben geraten?

Wenn schon Insolvent, dann Regelinsolvent, kein AEV und die Sache geht gleich los  :biggrin:

Du hättest Dein Gewerbe behalten können und mit staatlicher Unterstützung (auf für die PKV) nach einem Weg suchen können (Ich sag nur unterstützung zum Lebensunterhalt)

Ich glaube Dein Berater hat es eher mit Raten (in zweierlei hinsicht)
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Leopold Bloom

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #13 am: 21. Mai 2010, 20:48:30 »

werde nun in die Privatinso gehen.  :sad: es geht nicht anders.

Es geht dann nicht anders, wenn deine Betriebskosten höher sind als deine Umsätze. War das bei dir der Fall?

Habe mein Gewerbe für den 31.5. abgemeldet.

Auch wenn du deinen Betrieb aufgibst, brauchst du noch lange nicht deinGewerbe abmelden. Du könntest auch weiterwursteln auf Tarif BAT, äh, deine Kenntnisse als freischaffende Künstlerin anbieten.

Ich dachte wenn ich kein Gewerbe mehr habe und bei der ARGE sitze dann bin ich über die wieder pflichtversichert.

Wer hat dir denn das gesagt?

Leider falsch gedacht.Solange ich bei der ARGE bin kann ich nicht aus der PKV raus...

Such dir so schnell wie möglich einen 401,- Euro-Job, dann biste die PKV los.


Bin echt gespannt wie das gehen soll. :gruebel: bin momentan echt überfordert mit der Situation.  :cry:

Tja, du hast es dir ja selbst so ausgesucht mit Aufgabe deines Gewerbes, obwohl dir hier abgeraten wurde.


Gruß Leopold Bloom
« Letzte Änderung: 21. Mai 2010, 20:53:57 von Leopold Bloom »
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DarkAngel35

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Re: Selbständigkeit aufgeben oder doch nicht.
« Antwort #14 am: 22. Mai 2010, 21:05:35 »

werde nun in die Privatinso gehen.  :sad: es geht nicht anders.

Es geht dann nicht anders, wenn deine Betriebskosten höher sind als deine Umsätze. War das bei dir der Fall?Ja das ist ja das Problem.

Habe mein Gewerbe für den 31.5. abgemeldet.

Auch wenn du deinen Betrieb aufgibst, brauchst du noch lange nicht deinGewerbe abmelden. Du könntest auch weiterwursteln auf Tarif BAT, äh, deine Kenntnisse als freischaffende Künstlerin anbieten.Dann kann ich aber doch nicht in die Privatinsolvenz.DIe Regelinsolvenz ist doch auch viel teurer?Ich denke es ist eh besser wenn ich mir nen Angestellenjob suche.Was ist im Übrigen BAT Tarif?

Ich dachte wenn ich kein Gewerbe mehr habe und bei der ARGE sitze dann bin ich über die wieder pflichtversichert.

Wer hat dir denn das gesagt?Ich dachte das wäre so...

Leider falsch gedacht.Solange ich bei der ARGE bin kann ich nicht aus der PKV raus...

Such dir so schnell wie möglich einen 401,- Euro-Job, dann biste die PKV los.
Sollte ich vielleicht machen...

Bin echt gespannt wie das gehen soll. :gruebel: bin momentan echt überfordert mit der Situation.  :cry:

Tja, du hast es dir ja selbst so ausgesucht mit Aufgabe deines Gewerbes, obwohl dir hier abgeraten wurde.
Was hätte es mir gebracht weiter zu machen wenn ich die Kosten nicht decken kann?

Gruß Leopold Bloom


P.s. Ich hatte schon versucht Geld von der ARGE zu bekommen MIT meinem Gewerbe.Aber ich lag über dem Satz und bekam also kein Geld von denen...
« Letzte Änderung: 22. Mai 2010, 21:09:53 von DarkAngel35 »
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Leopold Bloom

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Re: Seufz. Du machst es einemwirklichnicht einfach, dich zu beraten
« Antwort #15 am: 22. Mai 2010, 22:10:28 »

Es geht dann nicht anders, wenn deine Betriebskosten höher sind als deine Umsätze. War das bei dir der Fall?Ja das ist ja das Problem.


P.s. Ich hatte schon versucht Geld von der ARGE zu bekommen MIT meinem Gewerbe.Aber ich lag über dem Satz und bekam also kein Geld von denen...

Also was jetzt?
Das widerspricht sich eklatant und Beides kann nicht stimmen.

Nach Satz 1 hast du ein negatives Einkommen, so dass die Arge dir ohne weiteres die volle Hilfe zum Lebensunterhalt bewilligen müsste, nach Satz2 ist dein Einkommen aber so hoch, dass du keinen Anspruch auf Hilfe zum Lerbensunterhalt hast?

Ich hab das Gefühl, du hast die kaufmännische Seite deiner Selbständigkeit nicht im Griff.

Was bei deinem Thread fehlt: Was sagt denn dein Steuerberater dazu?
Das ist doch normalerweise der Erste, der eine  Fehlentwicklung bemerkt und dich darauf anspricht.

Tarif BarAufTatze ist etwas ganz, ganz Furchtbares und ich distanziere mich ausdrücklich davon   :grin: und sollte man Nienienie machen   :whistle:  und wenn du keinen Gewerbeschein hast, dann ist es Schwarzarbeit und ganz furchtbar pfui-bäh, weil wie soll der Schäuble dann die Griechenlandhilfe und die Rettung des Euro bezahlen, wenn das alle machen würden?

Anders bei einem Gewerbe, da gibst du der Kundin selbstverfreilich die Rechnung, sofern sie eine verlangt, und die anderen trägst du alle (natürlich nur die an die du dich erinnerst  :dntknw:) jeden Abend gewissenhaft in dein Journal ein, wozu du in der Hektik des Tages nicht gekommen bist.

Meine Regelinso kostet mich übrigens 20 Euro im Monat und vorläufig sind alle zufrieden und ich hab dem IV schon angekündigt, mehr zahle ich erst dann, wenn der Steuerbescheid einEinkommen über 12.000 Euro ergeben sollte.
In der WVP wird sich das evtl. noch ändern, aber noch bin ich nicht so weit.

Gruß Leopold Bloom



« Letzte Änderung: 22. Mai 2010, 22:26:32 von Leopold Bloom »
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