Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: nina am 28. Oktober 2009, 12:32:30

Titel: Selbständigkeit in der Insolvenz
Beitrag von: nina am 28. Oktober 2009, 12:32:30
hallo,
eine frage bin in der insolvenz möchte jetzt wieder selbstständig arbeiten doch egal wieviel ich verdienen würde würden die mir alles bis auf 1000 euro abziehen ???
doch als selbstständige muss man sich selbst krankenversichern so jetzt zur wichtigsten frage
1 person
z.B. bis 500 euro miete
Krankenversicherung 200euro
Tel,Internet,Strom 100-150 euro
------------------------------------ da sind wir schon bei 800 euro

dann muss man sich ja auch privat rentenversichern
Lebensmittel, Kleidung ......

wie soll man das mit 1000 euro hinbekommen da man ja nicht eine zweite insolvenz anmelden möchte ???


würde mich über gute antworten freuen denn ich weiss nicht ob es sich lohnt sonst nochmal selbständig zu machen
Titel: Re: Neu, verzweifelt und viele Fragen.
Beitrag von: dobberstein am 28. Oktober 2009, 14:15:08
Bist Du noch im eröffneten Verfahren oder schon in der WVP ?????????
Titel: Re: Neu, verzweifelt und viele Fragen.
Beitrag von: nina am 28. Oktober 2009, 14:43:41
schon seit zwei jahren im eröffneten verfahren

Titel: Re: Neu, verzweifelt und viele Fragen.
Beitrag von: dobberstein am 28. Oktober 2009, 14:47:09
Ist Dein Verfahren vor oder nach dem 01. Juli 2007 eröffnet worden ????
Titel: Re: Neu, verzweifelt und viele Fragen.
Beitrag von: nina am 29. Oktober 2009, 10:46:16
mein verfahren wurde 09/2006 eröffnet
Titel: Re: Selbständigkeit in der Insolvenz
Beitrag von: paps am 29. Oktober 2009, 19:26:24
so habe mal abgetrennt , damit der Durchblick gewahrt bleibt. :wink:
Titel: Re: Selbständigkeit in der Insolvenz
Beitrag von: lucca_m am 29. Oktober 2009, 19:50:24
"würde mich über gute antworten freuen denn ich weiss nicht ob es sich lohnt sonst nochmal selbständig zu machen "

Das Lohnen liegt nicht am Verfahren. Die Selbständigkeit muss geprüft werden. Von einem Nagelstudio würde ich abstand nehmen (nicht erst seit Mittwoch).

Sonst studieren Sie mal:
In der Insolvenzphase
http://dejure.org/gesetze/InsO/35.html  ---> besonders (2)

Nach Aufhebung der Insolvenz (in der WVP)
http://dejure.org/gesetze/InsO/295.html ---> besonders (2)