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Autor Thema: Selbständigkeit - Kurz vor Inso möglich?  (Gelesen 1858 mal)

meridian

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Selbständigkeit - Kurz vor Inso möglich?
« am: 09. März 2011, 13:54:36 »

Hallo,
ich drehe mich im Kreis, mein StB. möchte oder kann keine Auskunft geben, Internet habe ich durchforstet und bin schlussendlich hier gelandet.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Habe letztes Jahr Januar meine Selbstständigkeit aufgegeben, heisst Gewerbe abgemeldet. Ich habe zum gleichen Tag einen Termin bei der Schuldnerberatung (Caritas) beantragt und erst letzte Woche (!) einen Termin zum April bekommen. Die Abmeldung des Gewerbes war nötig, um überhaupt von der Caritas betreut werden zu können, da diese ja keine Selbstständigen beraten.
Es wird auf ein Inso-Verfahren hinauslaufen, da ich derzeit nur teilzeitbschäftigt bin und selbst bei einer Vollzeit-Anstellung mit meinen Berufsaussichten nicht mehr verdienen werde, um alle Schulden zu tilgen.

Nun habe ich aus meiner Selbstständigkeit unmengen an Materialien hier rumliegen und kann einfach nichts damit machen! Habe vorher Kleidung angefertigt per Kundenauftrag, um mir wenigstens ein paar Kröten nebenher zu verdienen. Das würde ich gern weitermachen, kann es aber nicht.
Mein Einkommen derzeit reicht nichtmal zum Leben! Aufstockendes ALG II kann ich nicht beantragen, da eheähnliche Gemeinschaft mit Lebenspartner (der schon genug für mich tut, finanziell gesehen).
Am liebesten wäre mir, mein altes Gewerbe weiter zu führen, als Nebengewerbe (Kleinunternehmen).


Ein guter Freund hat mir nun angeboten, das Ganze als GbR mit ihm zusammen zu machen.
Wie würde das ablaufen, wenn ich im Laufe d.J in die Insolvenz gehen würde? Die GbR würde ja dann wahrscheinlich wieder aufgelöst, oder?
Wenn ich mich jetzt wieder als Einzelunternehmen selbstständig mache, bliebe ja nur die Regelinsolvenz. Wie wäre das dann mit dem Geschäftsvermögen (welches ja in dem Sinne nicht wirklich vorhanden ist, da nur Materialien zum Nähen vorhanden). Wieviel würde von dem Gewinn der Selbstständigkeit gepfändet? Würde sich das überhaupt lohnen?
Würde vielleicht 200-300 Euro im Monat dazu verdienen, in manchen Monaten vielleicht auch gar nichts, in manchen vielleicht etwas mehr...

Es bestehen noch Schulden beim Finanzamt (Gewerbe- und EK-Steuer), könnte dieses mir eine Selbstständigkeit deswegen untersagen?



Fragen über Fragen...

Grüßle
Meri
Gespeichert
 

tomwr

Re: Selbständigkeit - Kurz vor Inso möglich?
« Antwort #1 am: 09. März 2011, 18:17:07 »

Die Selbständigkeit als Nebenbeschäftigung ergänzend zur abhängigen Beschäftigung ist nicht ganz unkompliziert. Normalerweise werden hier 2 Phasen unterschieden, Selbständigkeit im eröffneten Verfahren und Selbständigkeit in der sog. Wohlverhaltensphase (WVP).

In der WVP muss man die Obliegenheiten erfüllen, dazu gehört eine angemessene Tätigkeit auszuüben und im Falle der Selbständigkeit die Gläubiger nicht schlechter zu stellen als würde man eine angemessen abhängigen Beschäftigung ausüben. Hier hängt viel von den Umständen des Einzelfalls ab, was als angemessen zu sehen ist und ob für eine abhängige Vollzeitbeschäftigung überhaupt Aussichten bestehen. Da das auch noch alles in weiter Ferne ist, lassen wir diese Frage mal vorläufig unbeantwortet.

Wenn nicht vorhanden würde ich zunächst mal die Konten trennen, also ein eigenes Konto führen auf dem auch das Gehalt aus der TZ Beschäftigung überwiesen werden sollte. Wenn ein eigenes Konto vorhanden ist (bei einer Bank bei der man sonst keine Schulden hat, das ist wichtig), kann man dieses in einem zweiten Schritt in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.

Auf dem P-Konto sind monatlich einkehrende Zahlung bis zu einer Höhe von insgesamt EUR 989,99 vor Pfändungen geschützt und damit auch vor dem Zugriff durch den Insolvenzverwalter. Sofern also noch Luft ist, kann man hier durchaus ergänzend selbständig tätig werden. Allerdings muss man ggf. im Rahmen der Verfahrenskostenstundung auch darlegen können, dass eine Vollzeitbeschäftigung mit ggf. höheren Einkünften nicht möglich ist und sich ständig um eine solche Beschäftigung bemühen und die Bemühungen nachweisen können. Sprich also ggf. Bewerbungen schreiben.

Ich habe ein bischen mehr dazu in einem anderen Thread ausgeführt, der Dir möglicherweise etwas zu kompliziert ist und ich da ein paar Verallgemeinerungen vorgenommen habe.
http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Freigabe-der-selbstaendigen-Taetigkeit-35-InsO-fiktives-Einkommen-7384.html#msg43556

Ja und die selbständige Tätigkeit darf nicht ausgeübt werden bevor nicht das Insolvenzverfahren eröffnet wurde da sonst ein Regelinsolvenzverfahren und nicht das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren in Frage käme. Wobei ich mich gerade auch frage was da wohl wirklich vereinfacht ist. Meiner persönlichen Meinung nach ist das Regelinsolvenzverfahren um Einiges einfacher.

Rein theoretisch sind die rumliegenden Materialien Insolvenzmasse, können also vom TH beansprucht werden oder an den Schuldner gegen eine angemessen Zahlung auch verkauft werden. Sofern die Materialien im Allgemeinen nicht verwertbar sind, kann man mit dem TH über eine Freigabe aus der Insolvenzmasse gegen einen geringen Betrag verhandeln. Sofern sie unverwertbar sind, kann der TH hier auch die Freigabe ohne Zahlungspflicht erklären aber da wird der sicher verhandeln wollen. Und wenns nur 100 oder 50 EUR sind. Keine Ahnung was das wert ist und wie die Verwertungsaussichten sind, ob also ein Käufer dafür mit wenig Aufwand gefunden wird.

Betreffend der GbR ist es nun so, dass die Gründung nicht vor Insolvenzeröffnung erfolgen sollte aber ich grundsätzlich gegen "Gemeinschaften" Bedenken habe. In den mir bekannten Fällen gibt es nicht ein Fall wo es nicht Streit um Erlöse und Einbringung in der Gesellschaft gibt. Einer tut meistens immer mehr als der andere oder andersrum, bringt sich also weniger ein. Wenn selbständig dann immer alleine auf eigene Kappe.

Und die Schulden beim Finanzamt sind eher unproblematisch.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Selbständigkeit - Kurz vor Inso möglich?
« Antwort #2 am: 09. März 2011, 18:18:08 »

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Gespeichert
 
 

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