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Autor Thema: Selbstbeteiligung bei der PKV  (Gelesen 3758 mal)

wackeldackel

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Selbstbeteiligung bei der PKV
« am: 28. Mai 2012, 12:31:56 »

Hallo ihr Lieben,

bin seit 10/2010 in Inso. Stellte danach meinen Tarif bei der PKV um, da ich 2000€ Selbstbeteiligung hatte. Ich konnte und durfte über diesen Betrag nicht mehr verfügen. Leider verschwieg man mir die Wartezeit von 3 Monaten. Ich musste zu unaufschieblichen Untersuchungen und bekam diese nicht erstattet. Nun meine Frage: Müssen diese Kosten von der Masse beglichen werden? Diese ist vorhanden. Es sind ja Kosten, die zur Gesunheit- Erhaltung notwendig sind. Laufende monatliche Beiträge werden ja auch zuvor vom Bruttogehalt runter gerechnet.

Vielen Dank
« Letzte Änderung: 28. Mai 2012, 18:44:56 von wackeldackel »
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Roswitha

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Re: Selbstbeteiligung bei der PKV
« Antwort #1 am: 28. Mai 2012, 21:23:32 »

 
Halloechen,

bei mir mussten notwendige Gesundheitskosten (und zwar der Anteil, den die Kasse nicht bezahlte) aus der Masse beglichen werden. Die TH hatte sich zwar geweigert, das Gericht entschied aber die gesundheitliche Notwendigkeit (ich legte zwei ärztl. Bescheinigungen vor), daraufhin musste alles aus der Masse beglichen werden.

Gruß
Roswitha
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paps

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Re: Selbstbeteiligung bei der PKV
« Antwort #2 am: 29. Mai 2012, 17:59:34 »

Ich denke, dass das Problem tiefgründiger betrachtet werden muss.
Im seltensten Fall dürften aus einem falsch gewählten PKV-Tarif Masseverbindlichkeiten entspringen.

Zu bedenken wären, Stand und Art des Verfahrens, Freigabe einer mögl. selbständigen Tätigkeit oder abhängig beschäftigt, Beitragsunterschiede zwischen den Tarifen, Grund der Umschreibung usw.

Ich tendiere zu nein.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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wackeldackel

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Re: Selbstbeteiligung bei der PKV
« Antwort #3 am: 29. Mai 2012, 18:37:13 »

Das NEIN hört sich so einfach an. Woher soll man als "Insolaner" die Kohle denn dann nehmen. Von dem, was einem übrig bleibt kann man doch gerade so leben.

@ Roswitha 
Könntest du bitte mal das Zeichen vom dem Urteil posten?

Danke

LG
« Letzte Änderung: 29. Mai 2012, 18:39:05 von wackeldackel »
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Roswitha

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Re: Selbstbeteiligung bei der PKV
« Antwort #4 am: 29. Mai 2012, 19:03:54 »


Hallo,

zunächst zu paps:

Zu bedenken wären, Stand und Art des Verfahrens, Freigabe einer mögl. selbständigen Tätigkeit oder abhängig beschäftigt, Beitragsunterschiede zwischen den Tarifen, Grund der Umschreibung usw.

Ich tendiere zu nein.

Das wird dann wohl so sein.

Zwar habe ich mit verschiedenen gesundheitlichen Notlagen in Zusammenhang mit der Insolvenz Erfahrungen gemacht, jedoch sind mir die §§, die dann gegriffen haben, nicht wirklich bekannt.

Bei den gesundheitlichen Notfällen war es immer so, dass die TH verweigerte, das Gericht aber nach Überprüfung der Angelegenheit die Mittel aus der Masse freigab. Die TH war der Meinung, dass lebenswichtige OPs noch fünf Jahre hätten warten können (also bis zur RSB), das Gericht entschied sich aber für die notwendigen OPs.

Allerdings war es bei meinem Sohn so, dass er als Notfall nach einem Unfall ins Krankenhaus musste. Die Zuzahlung wird dabei nicht aus der Masse bezahlt.

Möglicherweise spielt die zeitliche Abfolge eine Rolle (?):
Wenn ein Unfall passiert ist und behandelt wurde, muss man die Zuzahlung selbst berappen. Logischerweise müsste die Zuzahlung dann aber irgendwie bezahlbar sein.
Wird dagegen eine notwendige OP ohne Zustimmung der TH/des Gerichts nicht durchgeführt, und die Person in Insolvenz würde ohne OP evtl. sogar sterben, dann setzt sich das Gericht gegen den TH für die OP ein.

> @ Roswitha
Könntest du bitte mal das Zeichen vom dem Urteil posten?

 :gruebel:   

Im Moment weiß ich gar nicht, wo es steckt. Ich werde es zeitnah suchen, versprochen.
Wie ist das eigentlich, kann man das Zeichen eines Urteils einer Person zuordnen?


Gruß
Roswitha
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wackeldackel

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Re: Selbstbeteiligung bei der PKV
« Antwort #5 am: 01. Juni 2012, 21:44:57 »

Danke Roswitha, wäre Klasse. Ich habe jetzt Beschwerde eingelegt. Mal sehen was raus kommt.
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Roswitha

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Re: Selbstbeteiligung bei der PKV
« Antwort #6 am: 02. Juni 2012, 08:44:33 »


Hallo Wackeldackel,

im Moment habe ich so viele Probleme, dass ich zwischen Pistole, Strick, ... usw. mich nicht entscheiden kann.
Das "Armutszeugnis" vom Alten hat das Gefäß zum Überlaufen gebracht.
Siehe http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-AVmG-und-ZVK-Umlage-4963.html#new
Er hat ja wohl recht*, aber ich muss erst mal meine Depression loswerden, danach wende ich mich an die Vorgesetzten.
Ich fahre heute erst einmal für eine Woche auf eine Datscha von Verwandten in Thüringen, ohne PC, nur Natur. Der Koffer ist fast gepackt. Die Insolvenz bringt mich sonst doch noch um.
Sobald ich wieder da bin, sehe ich die Ordner durch, ich habe sie schon vom Boden geholt. Ich habe es nicht vergessen.

LG und bis in einer Woche
Roswitha

* Ich habe den AG inzwischen angeschrieben, die schriftliche Antwort war zusammengefasst so etwas wie: "Wie können Sie sich erdreisten, die Richtigkeit der Abrechnungen anzuzweifeln, dann müssen Sie eben keine Schulden machen, dann wird Ihnen auch nichts abgezogen." Kein bisschen sachlich, keine wirkliche Antwort, alles nur entwürdigend. Richtig übel. Und: Auch in diesem Monat gab es wie schon im Mai zu wenig Geld, mehr als 200 Euro unter Existenzminimum. Also doch der Strick (der ist billiger)? ;-)
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wackeldackel

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Re: Selbstbeteiligung bei der PKV
« Antwort #7 am: 02. Juni 2012, 20:36:02 »

 :shock:

wünsche dir alles Gute.

LG
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