Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: marie am 24. Juli 2007, 16:00:04
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Hallo zusammen,
ich bin seit dem 01. 07. 2007 selbstständig. Kann mir jemand mitteilen, ob das Existenzförderungsgeld in der Pfändungstabelle angerechnet wird? :dntknw:
Sehe ich es richtig, dass, wenn ich z. b. 3000,00 Provi bekomme + 1200,00 Existenzgründungszuschuss, dass man mir dann evtl diesen Zuschuss wieder komplett pfändet?
Vielen Dank für die Information im voraus.
MfG
Marie
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So wird es wohl kommen.
Als Selbständiger im Insolvenzverfahren können alle verfügbaren Einnahmen zur Masse gezogen werden.
Aus der Masse wäre dann Unterhalt für Sie zu gewähren.
Auch hier gilt, bitte mit dem Th besprechen.
Nach Aufhebung des Verfahrens schulden Sie dem TH nur noch das Pfändbare des "vergleichbaren" Nettoeinkommens eines Angestellten.
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:shock:
die ARGE zahlt 1.200 Euro Existenzförderungsgeld monatlich ??? Wie lange ?
Ich dachte es gibt nur das Einstiegsgeld (50 % Regelsatz) oben drauf.
Ist Marie überhaupt im Insolvenzverfahren ?
Wenn ja, läuft das Insolvenzverfahren noch ?
Gruss
Feuerwald
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hallo. . .
ja, ich war bisher arbeitslos. Ich erhalte das ALG in zuletzt gezahlter Höhe + 300,00 Existenzfö. 9 MOnate lang, danach kann man 3 Monate im Bedarfsfall noch die 300,00 € weiterzahlen.
ja, ich bin noch im Insolvenzverfahren, nicht in der Wohlverhaltensperiode. Wie lange das Insolvenzverfahren noch läuft? Angeblich noch bis zum 03. 11. 07, wenn man mich da richtig informiert hat.
Naja. . . vielen Dank für die Mühe.
MfG
Marie