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Autor Thema: Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz  (Gelesen 3398 mal)

stern69stern

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Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz
« am: 26. September 2011, 10:57:30 »

Hallo,

ich befinde mich seit knapp 4 Jahren in der Privatinsolvenz. Mittlerweile bin ich in der Wohlverhaltensphase. Alles läuft normal und es gab bisher keine Probleme. Ich bin die ganze Zeit selbstständig und hab von meinem Insolvenzverwalter die von beginn an die Freigabe gehabt, selbstständig zu sein. Ich arbeite als externer Berater für verschiedene Unternehmen und stelle Rechnungen.

Jetzt hab ich aber ein neues Projekt begonnen, was sich sehr gut entwickelt.

Mein Anwalt hat gesagt, das ich in der Wohlverhaltensphase neues Kapital aufbauen darf. Nach dem Motto, selbst wenn ich eine Million auf dem Konto habe, kann mir nichts passieren ? Stimmt das ? Kennt sich hier jemand damit aus ?

Die Million werde ich nicht auf dem Konto haben, aber es kann in Zukunft passieren das immer mal größere Summen auf dem Konto landen. Das ist aber nicht Gewinn, sondern Umsatz. Davon muss ich wiederum Kosten bestreiten und z.B. Ware einkaufen.

Was kann mir passieren ?
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Insoman

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Re: Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 26. September 2011, 11:29:53 »


Sie wissen, dass es zu Ihren Pflichten gehört, die Gläubiger so zu stellen, als wären Sie eine lohnabhängige Beschäftigung eingegangen?
Darin sind, als Selbständiger, natürlich auch Chancen beinhaltet..
wenn Sie also Umsätze bzw. Gewinne erzielen, die deutlich höher liegen, haben Sie Glück gehabt..
Tatsächlich schulden Sie neues Vermögen, welches nach Aufhebung des Verfahrens entstanden ist,
NICHT mehr an die Masse (Ausnahme Erbschaft).
:biggrin:
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stern69stern

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Re: Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 26. September 2011, 11:35:58 »

Hallo,

hmmm, ganz verstehen tue ich das nicht.

Bisher zahle ich jeden Monat auf das Konto vom Insolvenzverwalter einen festen Betrag, welcher vereinbart wurde und welchen ich mir auch leisten kann. Bisher komme ich über die Runden, kann aber keine großen Sprünge machen.

Ich möchte nur verhindern, das z.B. mal eine größere Summe auf dem Konto steht und plötzlich das Konto gepfändet wird ? Keine Ahnung ob das möglich ist.

Wie gesagt, ist das ja in erster Linie kein Gewinn, sondern Umsatz. Was ich an Gewinn gemacht habe, steht jeden Monat in der BWA. Ich zahle mir dann ein Gehalt, bzw. mache eine Privatentnahme, da Einzelfirma.

Kann es Probleme geben, wenn ich plötzlich erfolgreicher werde ?

Natürlich muss ich gestehen, das ich von dem Kuchen und meinem Einsatz dann auch was haben möchte und nicht mit 1000 € im Monat leben will.
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Insoman

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Re: Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 26. September 2011, 11:46:09 »


§ 295 (2) InsO normiert die Zahlungsverpflichtung des Selbständigen in der WVP:

Zitat
§ 295 Obliegenheiten des Schuldners
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
...
(2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

Der von Ihnen abgeführte "feste" Betrag orientiert sich wahrscheinlich an den Pfändungsbeträgen fiktiver Einkommenshöhen vergleichbarer lohnabhängig Beschäftigter.
Sprechen Sie hierüber mit Ihrem Verwalter.
In diesem Fall hätten Sie keine darüber hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen (siehe Ausnahmen).

Problematisch wird das Ganze erst, wenn Ihre "Gewinne" deutlich weniger werden..
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stern69stern

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Re: Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 26. September 2011, 11:55:07 »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Tja, die Frage ist was ist angemessen ? :)

Im Augenblick zahle ich monatlich einen Betrag. Zur Gesamtschuld ist dieser Betrag den ich monatlich zahle, ziemlich klein. Doch mehr kann ich mir definitiv nicht leisten. Das läuft auch schon 3 Jahre so. Ohne Probleme. Ich habe die ganzen Bescheide vom Gericht da usw.

Ich möchte nur verhindern, das wenn ich nun deutlich mehr Gewinn machen würde, dann jemand kommt und sagte "Wunderbar, dann zahlen Sie jetzt mal monatlich 1000 € mehr". Ich wäre sogar bereit, wenn mir wirklich mehr übrig bleibt auch den monatlichen Betrag zu erhöhen, aber ich würde es gerne selbst steuern und in der Hand haben und es nach Möglichkeit nicht durch andere bestimmen lassen.
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horst69

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Re: Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 26. September 2011, 15:14:25 »

Es ist so wie bereits beschrieben!

Ihr fiktiver Betrag, der den Sie aktuell ja schon abführen, ändert sich nicht!

Heisst ganz klar: Auch wenn Sie 10.000€ im Monat vor Steuer haben, zahlen Sie nicht mehr !

Sollten Sie aber deutlich weniger Umsatz machen ist das Ihr Problem, den ausgemachten Betrag müssen Sie abführen!

Wobei Sie nicht verpflichtet sind, die Zahlung monatlich zu leisten...
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Feuerwald

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Re: Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz
« Antwort #6 am: 26. September 2011, 16:46:23 »

Das Problem ist nicht der Treuhänder (so nennt sich der Insolvenzverwalter in der Wohlverhaltensphase).

Entsprechend gibt es auch „Insolvenzverfahren“ mehr, in dem Vermögen oder Konten durch den Insolvenzverwalter kassiert werden können.

Die Angemessenheit Ihrer (freiwilligen) Zahlungen gem. 295 Abs. 2 InsO haben Sie selbst zu ermitteln. Diese ist völlig lösgelöst vom tatsächlichen Unternehmerlohn(Gewinn).

Um Ihre Restschuldbefreiung nicht zu gefährden, sollten Sie eine solche Berechnung vornehmen.

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horst69

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Re: Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz
« Antwort #7 am: 26. September 2011, 19:28:40 »

@feuerwald

Wie sollte so eine Berechnung aussehen ??
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Feuerwald

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Re: Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz
« Antwort #8 am: 26. September 2011, 21:45:07 »

Wir haben das Problem sehr oft, da viele unserer Selbständigen die wir ins Insolvenzverfahren bringen nach einer echten  Freigabe weitermachen.

Die Insolvenzverwalter neigen dann zu zwei Varianten,

Sie geben (höflich) den Hinweis auf 295 Abs. 2 InsO (teilweise wird noch ein BGH Urteil zitiert)
Sie vereinbaren mit dem Insolvenzschuldner einen Abführungsbetrag, der jedoch nicht näher spezifiziert wird.

Fakt ist, beide Varianten bergen ein Risiko der Versagung des RSB durch die Insolvenzgläubiger.

Wir geben deshalb dem Insolvenzschuldner eine Berechnung anhand, die zwar auch keine absolute Rechtssicherheit bietet, besser ist, als „frei Schnauze“ zu rechnen.

Zunächst muss das Berufsbild ermitteltet werden, auf dessen Grundlage das angemessenes Dienstverhältnis i.S.d. 295 Abs. 2 InsO begründet wird. 

Im Idealfall ist das der erlernte und auf dem Arbeitsmarkt ausübbare Beruf.

Wenn das Berufsbild steht, ist der marktübliche Bruttoverdienst zu ermitteln. Dazu sollte man mehrere Quelle recherchieren

a) Tarifverträge (maßgeblich!)
b) Gehaltsvergleiche (hilfreich)
c) tatsächlich erzielbaren Gehälter auf dem Arbeitsmarkt
d) Selbsteinschätzung mit Begründung. 

Im Ergebnis wird ein realistisch erzielbarer Bruttoverdienst ermittelt. Soweit möglich sollten die Tarifverträge herangezogen werden.

Aus diesem Bruttoverdienst ist der Nettoverdienst zu berechnen. Dabei ist u.a. auch die im Fall eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses sachlich gebotene Steuerklassenwahl zu berücksichtigen, bspw. bei Doppelverdienern.
Es sind ferner die marktüblichen bzw. tariflichen Sonderleistungen (Weihnachtsgeld) in die Berechnung mit einzubeziehen.

Aus dem ermittelten Nettoeinkommen ist dann der Pfändungsbetrag zu ermitteln.  Dabei sin die gesetzlichen Unterhaltspflichten zu berücksichtigen. Zu empfehlen ist die Vorschrift des § 805 c Abs. 4 ZPO  mit einfließen zu lassen, wenn diese Personen über eigene Einkünfte verfügen.

Als Resultat gibt es einen Abführungsbetrag der dem § 295 Abs. 2 InsO weitgehend entspricht.
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stern69stern

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Re: Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz
« Antwort #9 am: 30. September 2011, 10:58:55 »

Hallo,

soweit hab ich das verstanden.

Könnte das hier eventuell jemand anhand von einem Zahlenbeispiel mal demonstrieren ? Würde mich sehr freuen, weil dann kann man sich das ein bisschen einfacher vorstellen.
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mucmatz

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Re: Selbstständig und Kapital aufbauen in der Privatinsolvenz
« Antwort #10 am: 01. Oktober 2011, 16:09:36 »

Dein Anwalt hat recht.

Du gibst, wie gesagt, einen festen vereinbarten Betrag ab, und dabei bleibt es.

Ob das Umsatz oder Gewinn ist wird sich nach deiner Steuererklärung herausstellen.
Buchhaltung und rechtzeitige Abgabe der Steuererklärungen sind mit die wichtigste Pflicht in der Insolvenz
bzw. Wohlverhaltensperiode.

Persönlicher Rat zum Geschäft:
Pass auf das deine Auftraggeber rechtzeitig bezahlen, ansonsten brich die Geschäftsbeziehung ab.
Pass auf bei evtl. Angestellten oder Arbeiter und deren Löhne und Sozialversicherungsbeiträgen, bezahle
diese rechtzeitig bzw. vorab.
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