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Autor Thema: Selbstständig und kurz vor Insolvenz, Vorgehensweise?  (Gelesen 4119 mal)

Jim

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Selbstständig und kurz vor Insolvenz, Vorgehensweise?
« am: 16. Juli 2008, 11:09:48 »

Hallo Leute,
ich möchte in diesem Thread nur die Vorgehensweise mitgeteilt bekommen, weil ich kurz vor der Insolvenz stehe und die Firma nicht mehr retten möchte.
Es gibt dazu hier schon einige Themen, aber Erklärungen für meine Fragen nicht so optimal.
Daher jetzt im eigenen Thread:


Ich habe in der letzten Zeit die Situation meiner Firma mit Steuerberater und anderen involvierten Personen zur Genüge durchleuchtet. Eine Sanierung hat keinen Zweck mehr.

Lohnzahlungen (2 Festangestellte und 10 geringfügig Beschäftigte) wären noch für 2 Monate gewährleistet.
Andere Gläubiger haben sich auf Ratenzahlung offener und neuer Rechnungen mit mir geeinigt.
Nach diesen 3 Monaten ist die Liquidität erschöpft. Danach könnten laufende Zahlungen von den geringen Einnahmen nur noch tröpfchenweise vollzogen werden.
Es würden sich also immer mehr Schulden auftürmen, was nicht mehr gewollt ist!!!

Am Ende der 2-3 Monate möchte ich Insolvenz mit Restschuldbefreiung beantragen.

Jetzt die Fragen:
Geht es so einfach mit Restschuldbefreiung?
Zu beantragen auf meinem zuständigem Amtsgericht?
Wird mir von dort ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt?
Da ich ja als Selbstständiger gleich ins Hartz IV wandere (so habe ich jedenfalls gehört), muß ich dieses Insolvenzverfahren auch gleich dem Sozialamt mitteilen?

Wir bewohnen zu viert noch ein Haus was mir gehört, jedoch noch mit hohen Belastungen bei der Bank. Daß wir das Haus verlassen müssen ist klar, aber wann muß man verlassen?
Wenn ich die Nebenkosten des Hauses pro Monat noch decken kann, ist ein Bleiben bis zur Zwangsvollstreckung dann noch möglich?

Ich bin sehr neugierig auf Eure Antworten.

Netter Gruß
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lucca_m

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Re: Selbstständig und kurz vor Insolvenz, Vorgehensweise?
« Antwort #1 am: 16. Juli 2008, 11:34:56 »

Ist der Liquiditätsverlust konjunktur- und branchenbedingt? Wieso hat aus Ihrer Sicht, eine Sanierung keinen Zweck mehr?

In welcher Rechtsform agieren Sie?

Was haben Sie nach der Insolvenz vor? Hartz 4 ist nicht wirklich eine Alternative?

Wenn Sie tatsächlich eine Insolvenz ins Auge gefasst haben, dann sollten Sie sich intensiv über Möglichkeiten in der insolvenznahen Phase informieren. So wäre zu überlegen, ob Lohnzahlungen durch Sie weiterhin sinnvoll sind?  In diesem Fall würde das Arbeitsamt die Löhne der letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung übernehmen.
Ratenzahlungen an wieter Glübiger vor der Insolvenz mahcen auch keinen Sinn, da diese unter Umständen vom Insolvenzverwalter rückwirkend zurückgefordert werden!

Daher finde ich es Schade, einige Aspekte a priori auszuschliessen. Offenbar wurde Ihre Situation durch die "involvierten Personen" nicht nüchtern genug durchleuchtet.

Nutzen Sie die noch vorhanden liquiden Mittel, um eine, für Sie optimale Lösung zu erarbeiten.
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ThoFa

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Re: Selbstständig und kurz vor Insolvenz, Vorgehensweise?
« Antwort #2 am: 16. Juli 2008, 11:45:06 »

Hallo,

Ich habe in der letzten Zeit die Situation meiner Firma mit Steuerberater und anderen involvierten Personen zur Genüge durchleuchtet. Eine Sanierung hat keinen Zweck mehr.

Sie sollten jemanden fragen, der sich damit auskennt und das sind ganz sicher nicht Steuerberater und/oder Rechtsanwälte.  :whistle: :whistle:

Geht es so einfach mit Restschuldbefreiung?

Es gibt Stimmen, die behaupten, dass es reicht zum Gericht zu gehen, en Antrag mit irgendwelchen Vordrucken aus dem Internet abzugeben und alles läuft von alleine. Das dem nicht so ist, sehen wir an den täglichen Anfragen.

Zu beantragen auf meinem zuständigem Amtsgericht?


Insolvenzgericht

Wird mir von dort ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt?

Zur Seite ? Ich würde es eher gegenüber nennen.

Da ich ja als Selbstständiger gleich ins Hartz IV wandere (so habe ich jedenfalls gehört), muß ich dieses Insolvenzverfahren auch gleich dem Sozialamt mitteilen?

So schnell schießen die Preussen nicht.

Wir bewohnen zu viert noch ein Haus was mir gehört, jedoch noch mit hohen Belastungen bei der Bank. Daß wir das Haus verlassen müssen ist klar, aber wann muß man verlassen?

Sobald es versteigert wurde. So in zwei Jahren.

MfG

ThoFa


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Jim

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Re: Selbstständig und kurz vor Insolvenz, Vorgehensweise?
« Antwort #3 am: 16. Juli 2008, 14:02:14 »

Zu den Fragen Ihrerseits:

Ich bin eine Einzelfirma.

Der Zusammenbruch der Firma ist auf verschiedene Gesetzesregelungen der Bundesregierung (Nichtrauchergesetz), Standortbedingungen und klar konjunkturbedingt (flüssiges Bares der Kunden) zurückzuführen.
Branche: Automatenbranche
Übernommen durch Erbschaft. Vor fast 10 Jahren war der Betrieb schon nicht mehr zu retten gewesen.
Durch Kostensenkungsprogramme wurde die damalige Insolvenz bis heute aufgehalten.
Jedoch sind die monatlich wirklich gesenkten Kosten fast doppelt so hoch wie die Einnahmen!

Offen gestanden habe ich schon meine Ideen, aber es wird so auf dem öffentlichen Markt sehr schwierig werden. Davor darf man die Augen nicht verschließen. Einen vor 25 Jahren erlernten Beruf gibt es nicht mehr, dazu noch 50% schwerbehindert und das Alter von fast 50 Jahren..........
Aber trotzdem sind Ideen sind da..........

Tja, die insolvenznahe Phase ist bereits da!
Daher bin ich ja auch hier im Forum gelandet, um mich rechtzeitig zu informieren und vorallem hilfreiche Tipps zu erhalten, wo man von fachlicher Steller beraten wird.

Z.B. das mit dem Arbeitsamt und der Lohnfortzahlung - gehe ich einfach zum Arbeitsamt und dort wird man mich schon beraten? Welcher Voraussetzung muß ich dann schriftlich dorthin mitbringen?

Den Gläubigern möchte ich Zahlungen leisten (mit einigen habe ich auch schon gesprochen), damit diese nicht in die Vollstreckung gehen. Es wird zwar ein offener Betrag auflaufen, jedoch habe ich vor diese zu begleichen, wenn das Eigenheim verkauft sein sollte.
Erwähnenswert wäre hier noch, daß ich mit der Bank ein handling habe, daß diese mir eine monatliche Summe X freigeben, damit ich teilweise den weiteren Verpflichtungen nachkommen kann.
Im Gegenzug wird diese versuchen innerhalb eines halben Jahres das Objekt zu verkaufen.

Eine optimale Lösung mit den liquiden Mitteln, wäre es nicht diese schon?
Versuchen die Gläubiger ruhig zu stellen, damit ein kleines Fünkchen Hoffnung "Zeit" zum VK des Objektes da ist, um dann den größten Teil begleichen zu können.

Gruß
Jim
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bemeyno

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Re: Selbstständig und kurz vor Insolvenz, Vorgehensweise?
« Antwort #4 am: 16. Juli 2008, 20:10:09 »

Zum Thema "Haus"

haben wir auch gehabt: Strom, Gas und Wasser müssen bezahlt werden; sonst dreht der Anbieter alles ab. Wenn der Versteigerungstermin feststeht, sollt beimn Anbieter nach eventuellen Kündigungsfristen gefragt werden. Sonst finanziert man dem neuen Besitzer eventuell noch seinen Renovierungsstrom und -wasser etc. Wir hatten den Fall nämlich fast gehabt und nur durch einigen Aufwand verhindern können.

Nebenkosten wie Grundabgaben braucht man nicht mehr bezahlen und die Zahlungen an die Bank natürlich auch nicht mehr.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen, vor der Versteigerung ausgezogen zu sein (der Termin steht meist schon viel früher im Internet als man den Brief damit bekommen hat). Die seelische Belastung einer eventuellen Zwangsräumung ist nicht zu unterschätzen. Zumal die Vermieter in der Regel heute nach Konkursen u.ä. bzw. Schufa-Auskünften (und da steht man damit drin) fragen; das erleichtert nicht zwingend die Wohnungssuche.

Ich hoffe, ich habe Ihnen keine Angst gemacht, aber aus einer neuen Wohnung heraus läßt sich der Versteigerungstermin viel besser aushalten.

Viel Glück  :thumbup:

bemeyno

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ThoFa

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Re: Selbstständig und kurz vor Insolvenz, Vorgehensweise?
« Antwort #5 am: 17. Juli 2008, 11:08:23 »

Hallo,

nur in ganz wenigen Fällen wird ein haus im ersten Termin versteigert. Wer dann schon ausgezogen ist, verliert bares Geld. Den neuen Besitzer finanziert man ganz sicher nicht den Strom, ohne jetzt genau geschaut zu haben, gibt es ganz sicher eine Sonderkündigungsmöglichkeit für diese Anbieter.

Ich schreibe es gerne nochmal: Das seeliche Befinden ist ein Luxus, den sich Insolvente in Ihrer Situation nicht leisten können.

@ Jim:

An solche Dinge muss man ganz nüchtern ran gehen. Hoffnung ist etwas woraus Sie sich nicht stützen sollten. Es gilt abzuschätzen, ob eine Insolvenz realistisch (und auch wirtschaftlich sinnvoll) verhindern lässt oder ob es nicht besser ist, gezielt in die Insolvenz zu gehen.
Wenn zweiteres der Weg sein wird, ist jeder Euro an die Gläubiger verschenkt und besser in eine gute Beratung aufgehoben.

MfG

ThoFa

 
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