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Autor Thema: Selbstständigkeit aufnehmen und §34 GewO  (Gelesen 1872 mal)

klara

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Selbstständigkeit aufnehmen und §34 GewO
« am: 05. Dezember 2007, 12:25:19 »

Hallo zusammen,

befinde mich in der PI, erste Gläubigerversammlung war schon.  Nun habe ich durch die Insolvenz meines Arbeitsgebers auch noch meinen Job verloren :cry: ist halt so!

Arbeitsamt schlägt mir vor mich Selbstständig zumachen, weiß nichts von meiner PI, geht meinen Berater ja auch nichts an oder ?? :sad:

Möchte mich nun als Gutachte und Energieberater selbstständig machen, hier sit es aber bei verschiedenen Organisationen, Ingenieurkammer voraussetzung den §34c zu erfüllen.

<<(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
   2.     der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs.  2 Insolvenzordnung, § 915 Zivilprozeßordnung) eingetragen ist. >>

Lebe ich in "ungeordneten Vermögensverhältnissen"?, ich finde nicht, ist doch alles in trockenen Tüchern Oder etwar nicht.

Macht es Sinn noch zu warten, bis die Wohlverhaltensperiode beginnt? Wäre nicht so schön, da ich so die Förderung vom Arbeitsamt nicht erhalte.

Besten Dank im Voraus
klara
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nomoney81

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Wünsche dir viel Glück!
« Antwort #1 am: 06. Dezember 2007, 20:48:27 »

zuerst muss ich dir mitteilen das ich aus Unwissenheit dir deine Frage leider nicht beantworten kann.

Aber möchte auf meine ähnliche Anfrage ( Insolvenz und Selbstständig!? ) verweisen und wünsche dir viel Glück. 

Bin auch in einer finnanziel misslichen Lage und finde es gut das jemand der trotz Schulden versucht sich selbst aus der Lage zu
befreien. 

Also hoffe deine Frage wird von besser belehrten beantwortet. 

Alles gute Nomoney81
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smallville

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Re: Selbstständigkeit aufnehmen und §34 GewO
« Antwort #2 am: 06. Dezember 2007, 21:02:24 »

Liebe Klara,

ich kenne mich rechtlich leider auch nicht aus, aber ich finde der von Dir genannte Paragraph sagt doch schon einiges aus.

Du befindest Dich in der PI.
Wenn Du das bei Deinem Berufswunsch verschweigst, könnte ich mir vorstellen, dass ggf. die RSB versagt werden könnte, wenn es rauskommt.

Ich halte auch nicht viel von "Lügen" oder Verschweigen.

Ich persönlich halte auch nicht viel davon sich selbstständig zu machen wenn man sich in der PI befindet (es sei denn es ist ein schon bestehendes Gewerbe welches auch nicht viel Kapital fordert - z.B. Dienstleistungen)

Aber etwas Neues aufzubauen halte ich für sehr gefährlich. Du musst Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen, bei Urlaub und Krankheit kein Geldeingang usw.

Das wäre MIR zu gefährlich.

Dann lieber einen Angestelltenjob, sei es bei einer Zeitarbeit oder wie auch immer.

Und parallel kann man sich dann sicherlich langsam und nebenher auf eine spätere Selbstständigkeit konzentrieren.
Aber erst einmal würde ich das "Sicherheitsnetz" bevorzugen.

Denn sicherlich hast Du auch fixe Kosten die mtl. gedeckt sein wollen.

Ist nur meine Meinung - aber ich wäre vorsichtig mit Selbstständigkeit.

Lieben Gruß und Dir viel Glück
smallville

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