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Autor Thema: Selbstständigkeit/Reisegwerbe in der Privaten Insolvenz  (Gelesen 1448 mal)

frischling

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Hallo alle zusammen,

Ich befinde mich im ersten Jahr der Wohlverhaltensperiode, bin arbeitslos und beabsichtige, um auf Sicht von Hartz wegzukommen,
ein kleines Reisegewerbe aufzunehmen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, benötige ich a) die Freigabe durch den IV und b) habe ich durch Vorlage geeigneter Belege nachzuweisen, wie hoch das monatliche Einkommen in einem vergleichbaren Angestelltenverhältnis dann wäre.
Der zweite Punkt ist mir in meinem Fall nicht so ganz verständlich:
Ich bin 50 Jahre alt, habe keine Ausbildung, bin körperlich eingeschränkt (d.h. nicht Vollzeit einsetzbar) und ergo summa summarum schwer vermittelbar.
Das Reisegewerbe ist angedacht als mobiler Verkauf von Getränken bzw. Lebensmitteln etc.

Wie setze ich nun das fiktive monatliche Einkommen fest bzw. welche Art von geeigneten Belegen sollen dies dann sein ?


Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen diesbezüglich oder kann mir anderweitig behilflich sein.

Vielen Dank vorab

frischling
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paps

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Re: Selbstständigkeit/Reisegwerbe in der Privaten Insolvenz
« Antwort #1 am: 09. Juli 2010, 13:52:41 »

Wenn Sie tatsächlich in der WVP sind, müssen Sie keine Einwilligung des TH einholen.
Es genügt die einfache Mitteilung an den TH und das Gericht.

Durchschnittseinkommen im Reisegewerbe bekommen sie von der zuständigen IHK / HK oder vom statistischen Landesamt.
Es kommt nicht darauf an, was Sie tatsächlich erwirtschaften.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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