"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Skurriler Vorschlag vom TH?  (Gelesen 3032 mal)

wackeldackel

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Skurriler Vorschlag vom TH?
« am: 10. Juni 2012, 21:03:29 »

Hallo Leute,

seit 11/10 bin ich nach einer Selbstständigkeit in Inso wegen einer Krankheit. Durch diese wurde ich ein paar Jahre berufsunfähig. Nun gehe ich wieder arbeiten. Eine neue BU-Versicherung bekomme ich nirgends mehr. Ich muss also wieder Beiträge in die bestehende bezahlen.

Nun ist aber an die BU- Versicherung eine Kapitalanlage angebunden für meine Altersvorsorge, da ich nur die 15 Pflichtjahre für die GRV. Ich habe momentan da einen derzeitigen Rentenanspruch von 300€.

Nun verlangte der TH die Versicherungsscheine, weil er diese kündigen möchte. Alternativ schlug er mir vor, ich solle von Freunden oder Bekannten mir 25.000€ leihen und diese ihm geben, so würde er nicht kündigen.

Ich war über diesen Vorschlag sehr verwundert. Inso und dann neue Schulden machen??

Ich habe ihm einen Brief geschrieben, dass ich im Falle einer erneuten BU dem Staat auf der Tasche liegen würde und dies auch beim Erreichen des Rentenalters. Das kann wohl nicht Sinn der Sache sein. Greift dort nicht §851?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Gespeichert
 

Insokalle

Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
« Antwort #1 am: 10. Juni 2012, 21:55:59 »

Nein, hatten wir das nicht schon mal?
War die Versicherung nicht abgtreten? Und wieso kommt der Verwalter erst jetzt drauf?
Gespeichert
 

wackeldackel

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
« Antwort #2 am: 13. Juni 2012, 19:49:05 »

Ja, die Versicherung war abgetreten. Jedoch nur zum Teil, da das momantane Guthaben die Abtretung übersteigt. Wieso der TH allerdings jetzt erst drauf kommt, ist für mich auch rätselhaft. Besonders sein merkwürdiger Vorschlag.....da war ich platt.

LG
Gespeichert
 

wackeldackel

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
« Antwort #3 am: 03. Juli 2012, 06:51:55 »

Wollte nun einenRechtsanwalt einschalten, doch der teilte mir mit, dass es in Sachen Insolvenz keine PKH geben würde. Das heisst, ich müsste es bezahlen. Wie soll dies aber bei so einem geringen Selbstbehalt funktionieren?

Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Anwälten gemacht? Oder stellt ihr Anträge selbst?

Vielen Dank
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
« Antwort #4 am: 03. Juli 2012, 19:44:29 »

Ich wüsste nicht, warum es keine PKH geben sollte.
Aber zuerst wird es wohl Beratungshilfe sein.
Gespeichert
 

wackeldackel

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
« Antwort #5 am: 04. Juli 2012, 07:30:34 »

Na ja, ich vereinbarte mit einem Anwalt einen Termin. Am Telefon fragte er nach meinem Ansinnen. Danach teilte er mir mit, dass es in Insolvenzdingen keine PKH gäbe und ich 150€ für die Erstberatung mitbringen solle. :rougi:
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
« Antwort #6 am: 04. Juli 2012, 11:42:13 »

Na ja, ich vereinbarte mit einem Anwalt einen Termin. Am Telefon fragte er nach meinem Ansinnen. Danach teilte er mir mit, dass es in Insolvenzdingen keine PKH gäbe und ich 150€ für die Erstberatung mitbringen solle. :rougi:

Mit diesem Beitrag lässt sich so ziemlich gar nichts anfangen!
Insolvenzdinge???? Was bitte soll das denn sein?
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
« Antwort #7 am: 04. Juli 2012, 13:29:33 »

Hallo,

§ 4a Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

(2) Werden dem Schuldner die Verfahrenskosten gestundet, so wird ihm auf Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt trotz der dem Gericht obliegenden Fürsorge erforderlich erscheint. § 121 Abs. 3 bis 5 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.


MfG

ThoFa
Gespeichert
 

wackeldackel

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
« Antwort #8 am: 04. Juli 2012, 19:27:29 »

@ Insokalle

Ja, so ähnlich hat sich der Anwalt halt ausgedrückt: Sachverhalte, welche die Insolvenz betreffen, dafür gibt es keine PKH, das solle ich selbst bezahlen. Die Frage stellt sich nur für mich: Wovon? Ich denke mal, er wollte mich nur abwimmeln.

@ ThoFa

Wie und wo kann man denn die notwendig erscheinende Fürsorge beantragen oder erlangen. Das ist ja mein Hauptproblem: wende ich mich an eine Anwalt, so will der erst mal Euronen sehen, welche ich nicht habe.....

Wen ihr einen Anwalt benötigt, wie macht ihr das? Oder was erzählt ihr diesem, damit er euch vertritt?
« Letzte Änderung: 04. Juli 2012, 19:29:39 von wackeldackel »
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz