Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: wackeldackel am 10. Juni 2012, 21:03:29

Titel: Skurriler Vorschlag vom TH?
Beitrag von: wackeldackel am 10. Juni 2012, 21:03:29
Hallo Leute,

seit 11/10 bin ich nach einer Selbstständigkeit in Inso wegen einer Krankheit. Durch diese wurde ich ein paar Jahre berufsunfähig. Nun gehe ich wieder arbeiten. Eine neue BU-Versicherung bekomme ich nirgends mehr. Ich muss also wieder Beiträge in die bestehende bezahlen.

Nun ist aber an die BU- Versicherung eine Kapitalanlage angebunden für meine Altersvorsorge, da ich nur die 15 Pflichtjahre für die GRV. Ich habe momentan da einen derzeitigen Rentenanspruch von 300€.

Nun verlangte der TH die Versicherungsscheine, weil er diese kündigen möchte. Alternativ schlug er mir vor, ich solle von Freunden oder Bekannten mir 25.000€ leihen und diese ihm geben, so würde er nicht kündigen.

Ich war über diesen Vorschlag sehr verwundert. Inso und dann neue Schulden machen??

Ich habe ihm einen Brief geschrieben, dass ich im Falle einer erneuten BU dem Staat auf der Tasche liegen würde und dies auch beim Erreichen des Rentenalters. Das kann wohl nicht Sinn der Sache sein. Greift dort nicht §851?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Titel: Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
Beitrag von: Insokalle am 10. Juni 2012, 21:55:59
Nein, hatten wir das nicht schon mal?
War die Versicherung nicht abgtreten? Und wieso kommt der Verwalter erst jetzt drauf?
Titel: Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
Beitrag von: wackeldackel am 13. Juni 2012, 19:49:05
Ja, die Versicherung war abgetreten. Jedoch nur zum Teil, da das momantane Guthaben die Abtretung übersteigt. Wieso der TH allerdings jetzt erst drauf kommt, ist für mich auch rätselhaft. Besonders sein merkwürdiger Vorschlag.....da war ich platt.

LG
Titel: Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
Beitrag von: wackeldackel am 03. Juli 2012, 06:51:55
Wollte nun einenRechtsanwalt einschalten, doch der teilte mir mit, dass es in Sachen Insolvenz keine PKH geben würde. Das heisst, ich müsste es bezahlen. Wie soll dies aber bei so einem geringen Selbstbehalt funktionieren?

Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Anwälten gemacht? Oder stellt ihr Anträge selbst?

Vielen Dank
Titel: Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
Beitrag von: Insokalle am 03. Juli 2012, 19:44:29
Ich wüsste nicht, warum es keine PKH geben sollte.
Aber zuerst wird es wohl Beratungshilfe sein.
Titel: Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
Beitrag von: wackeldackel am 04. Juli 2012, 07:30:34
Na ja, ich vereinbarte mit einem Anwalt einen Termin. Am Telefon fragte er nach meinem Ansinnen. Danach teilte er mir mit, dass es in Insolvenzdingen keine PKH gäbe und ich 150€ für die Erstberatung mitbringen solle. :rougi:
Titel: Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
Beitrag von: Insokalle am 04. Juli 2012, 11:42:13
Na ja, ich vereinbarte mit einem Anwalt einen Termin. Am Telefon fragte er nach meinem Ansinnen. Danach teilte er mir mit, dass es in Insolvenzdingen keine PKH gäbe und ich 150€ für die Erstberatung mitbringen solle. :rougi:

Mit diesem Beitrag lässt sich so ziemlich gar nichts anfangen!
Insolvenzdinge???? Was bitte soll das denn sein?
Titel: Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
Beitrag von: ThoFa am 04. Juli 2012, 13:29:33
Hallo,

§ 4a Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

(2) Werden dem Schuldner die Verfahrenskosten gestundet, so wird ihm auf Antrag ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner Wahl beigeordnet, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt trotz der dem Gericht obliegenden Fürsorge erforderlich erscheint. § 121 Abs. 3 bis 5 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.


MfG

ThoFa
Titel: Re: Skurriler Vorschlag vom TH?
Beitrag von: wackeldackel am 04. Juli 2012, 19:27:29
@ Insokalle

Ja, so ähnlich hat sich der Anwalt halt ausgedrückt: Sachverhalte, welche die Insolvenz betreffen, dafür gibt es keine PKH, das solle ich selbst bezahlen. Die Frage stellt sich nur für mich: Wovon? Ich denke mal, er wollte mich nur abwimmeln.

@ ThoFa

Wie und wo kann man denn die notwendig erscheinende Fürsorge beantragen oder erlangen. Das ist ja mein Hauptproblem: wende ich mich an eine Anwalt, so will der erst mal Euronen sehen, welche ich nicht habe.....

Wen ihr einen Anwalt benötigt, wie macht ihr das? Oder was erzählt ihr diesem, damit er euch vertritt?