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Autor Thema: Sohn jobbt für 2,5 Monate. Dem TH melden?  (Gelesen 1120 mal)

Feuerfuchs

  • Jungspund
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Sohn jobbt für 2,5 Monate. Dem TH melden?
« am: 30. April 2013, 13:29:48 »

IK seit Oktober 2012

Hallo,

ich habe drei unterhaltsberechtige Kinder und liege daher seit Beginn der Inso weit unter der Pfändungsgrenze. Mein ältester Sohn wird im Oktober voraussichtlich ein Studium beginnen und bleibt somit unterhaltsberechtigt. Nun jobbt er aber seit gestern, befristet bis Ende Juni und in Teilzeit. Er wird brutto zwischen 6oo,- und 700,- verdienen. Noch nicht klar ist, ob noch Krankenversicherung runtergeht (evtl. kann er in der Familienversicherung bleiben).
Frage: Muss ich das meinem TH mitteilen oder nicht? Ab 1.7. ist mein Sohn dann wieder ohne Einkommen.
Gespeichert
Schöne Grüße vom Feuerfuchs (der eigentlich eine Feuerfüchsin ist).

-Alles wird gut-
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Sohn jobbt für 2,5 Monate. Dem TH melden?
« Antwort #1 am: 30. April 2013, 16:12:22 »

Damit liegt er deutlich unter der Grenze dessen, was für eine Nichtberücksichtigung ausreichen dürfte. Außerdem ist durch die Befristung des Arbeitsverhältnisses abzusehen, dass er nur für kurze Zeit überhaupt herausfallen könnte.
Meiner Meinung nach gibt es keine Notwendigkeit, dem TH das mitzuteilen.
Gespeichert
 
 

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