Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Feuerfuchs am 30. April 2013, 13:29:48

Titel: Sohn jobbt für 2,5 Monate. Dem TH melden?
Beitrag von: Feuerfuchs am 30. April 2013, 13:29:48
IK seit Oktober 2012

Hallo,

ich habe drei unterhaltsberechtige Kinder und liege daher seit Beginn der Inso weit unter der Pfändungsgrenze. Mein ältester Sohn wird im Oktober voraussichtlich ein Studium beginnen und bleibt somit unterhaltsberechtigt. Nun jobbt er aber seit gestern, befristet bis Ende Juni und in Teilzeit. Er wird brutto zwischen 6oo,- und 700,- verdienen. Noch nicht klar ist, ob noch Krankenversicherung runtergeht (evtl. kann er in der Familienversicherung bleiben).
Frage: Muss ich das meinem TH mitteilen oder nicht? Ab 1.7. ist mein Sohn dann wieder ohne Einkommen.
Titel: Re: Sohn jobbt für 2,5 Monate. Dem TH melden?
Beitrag von: Der_Alte am 30. April 2013, 16:12:22
Damit liegt er deutlich unter der Grenze dessen, was für eine Nichtberücksichtigung ausreichen dürfte. Außerdem ist durch die Befristung des Arbeitsverhältnisses abzusehen, dass er nur für kurze Zeit überhaupt herausfallen könnte.
Meiner Meinung nach gibt es keine Notwendigkeit, dem TH das mitzuteilen.