Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Ernst am 25. Januar 2011, 18:40:52

Titel: Soll Gläubiger beim Treuhänderintermin dabei sein?
Beitrag von: Ernst am 25. Januar 2011, 18:40:52
Hallo,

nächste Woche habe ich meinen 1. Termin bei der Treuhänderin. Nun ist bei mir die Situation das ein Gläubiger meine Lebensgefährtin ist und wir beide zusammen wohnen. Macht es Sinn das wir beide den 1. Termin bei der Treuhänderin wahrnehmen? Die Treuhänderin war auf Nachfragen einverstanden. Jetzt kommen uns doch Zweifel auf und wir sind uns unsicher ob sich daraus Nachteile ergeben könnten (Wir hätten die ganze Situation berechnend vorausgedacht, Dinge im Voraus abgesprochen . . .).

Über Antworten würden wir uns freuen.

MfG,
Ernst
Titel: Re: Soll Gläubiger beim Treuhänderintermin dabei sein?
Beitrag von: paps am 25. Januar 2011, 19:51:49
Ich gehe davon aus, dass Ihr Schuldnerberater dass bereits sauber abgeklärt hat.

Eigentlich ist es unüblich, dass Schuldner und Gläubiger zusammen zum ersten Termin gehen.

In Ihrer Situation kann es aber nicht schaden, wenn zuvor alles "sauber" gelaufen ist und die Fristen beachtet wurden.
Dann kann man gleich abklären, ob es mit der Forderungsanmeldung, die dann später erfolgen muss, Probleme geben könnte.